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Freitag, 26.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Missbrauchsvorwurf: Löb legt Widerspruch gegen Unterlassungsverfügung ein

Arno Löb legt Widerspruch gegen eine Unterlassungsverfügung von Peter Grab ein und am heutigen Abend steht ein Theaterstück auf dem Spielplan des Sensemble-Theaters, dessen Wiederaufnahme nichts mit dem aktuellen Missbrauchsvorwurf gegen Peter Grab zu tun hat.



Dem Blogger Arno Löb ist vom Augsburger Landgericht untersagt worden, weiterhin die Behauptung wörtlich oder sinngemäß aufzustellen, dass Manuela B. unter Einfluss von Drogen und/oder K.O.-Tropfen gesetzt und sexuell missbraucht worden sei. Für den Fall, dass Löb diese Behauptungen nicht löscht, droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft. Nach Informationen der DAZ legt Löb gegen diesen Beschluss Widerspruch ein. Löbs Anwalt ist Dr. Florian Egert. Dieser Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Löb musste die betreffenden Textpassagen unabhängig davon entfernen, was auch geschah. Die Frage, ob Löb weiterhin sinngemäß behaupten darf, was tagelang auf seinem Blog zu lesen war, wird nun aufgrund des Widerspruchs einem Verfahren zugeführt.

Eine weitere Nuance in der Affäre ist die Wiederaufnahme eines Mamet-Stückes des Sensemble-Theaters am heutigen Freitagabend (20.30 Uhr/ “Oleanna”): In diesem Stück wird problematisiert, wann ein sexueller Übergriff eben als solcher zu bewerten ist. Auf Anfrage erklärte Theaterchef Sebastian Seidel, dass diese Wiederaufnahme nicht den aktuellen Vorkommnissen geschuldet sei, sondern seit vielen Monaten geplant ist.