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Freitag, 22.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Missbrauchsvorwurf: Grab gibt Erklärung ab

In Sachen „sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person“ hat Peter Grab auf Facebook eine Erklärung abgegeben.

Bürgermeister a.D. Peter Grab

Bürgermeister a.D. Peter Grab

Wie berichtet, liegt gegen Peter Grab eine Anzeige vor, in der er von Manuela B. beschuldigt wird, sie mit K.o.-Tropfen betäubt und anschließend sexuell missbraucht zu haben. Peter Grabs Erklärung bezieht sich auf eine Artikelserie in der „Augsburger Skandal-Zeitung“, die der stadtbekannte Schmuddelblogger und Punk-Sänger Arno Löb zu verantworten hat. Hier die Erklärung des Bürgermeisters a. D. und aktuellen Pro Augsburg-Stadtrats im Wortlaut:

„Angesichts der mich betreffenden aktuellen Artikel in der so genannten Augsburger Skandal-Zeitung gebe ich folgende Persönliche Erklärung ab. Heute, am 03.11.2014, habe ich über das Anwaltsbüro Yorulmaz & Hofmeister zwei Strafanzeigen erstellen lassen: Eine gegen Manuela B., die mich wahrheitswidrig schwerer Straftaten beschuldigt. Eine weitere gegen Arno Löb. – Zweitens: Morgen, am 04.11.2014, werde ich eine Haaranalyse in Auftrag geben. Diese wird ergeben, dass der Vorwurf des Drogenmissbrauchs haltlos ist. Drittens: Der ebenfalls haltlose Vorwurf der Verwendung von Ko-Tropfen ist schon deshalb absurd, da nach eingängiger fachlicher Meinung eine solche Betäubung zur Folge hat, dass der/die Betäubte keine Erinnerungen an das Geschehene während der Betäubung hat. – Über den vorgenannten Sachverhalt hinaus habe ich in diesem Zusammenhang zwei Bitten insbesondere an diejenigen, die Nachfolgendes getan haben: Bitte schonen Sie meine frühere Lebensgefährtin Sabine G. Angesichts des heutigen Artikels von Arno Löb über sie bitte ich um Verständnis, dass sie seit unserer Trennung Anfang Oktober 2014 nicht mehr eine Person des öffentlichen Lebens ist und daher kein Ziel öffentlicher Mutmaßungen sein sollte. Und b): Wer auch immer das macht, ich bitte inständig darum, meine Kinder außen vor zu lassen. Es darf nicht sein, dass unter Pseudonymen Kontakte mit ihnen und deren Freundeskreis aufgenommen worden sind.“