Mehr Transparenz bei städtischen Entscheidungen
Die Fraktionen der Grünen und der SPD haben beantragt, die Stadtverwaltung eine Informationsfreiheitssatzung für Augsburg erarbeiten und zur Beratung vorlegen zu lassen.
Auf Bundesebene gibt es das Informationsfreiheitsgesetz schon seit 2006. Auch in 11 von 16 Bundesländern wurde inzwischen ein entsprechendes Landesgesetz verabschiedet. Damit wurde ein allgemeines Zugangsrecht für Bürgerinnen und Bürger zu Behördenunterlagen des Bundes und der Länder geschaffen – unabhängig vom Nachweis einer direkten persönlichen Betroffenheit. Geht es nach den Grünen und der SPD, soll ein ähnliches Instrument auch für die Stadt Augsburg entstehen. Laut der Bayerischen Gemeindeordnung können Gemeinden zur Regelung ihrer Angelegenheiten solche Satzungen erlassen – unter anderem Prien und Pullach haben dies bereits getan.
In der städtischen Informationsfreiheitssatzung für Augsburg soll geregelt werden, dass Bürger/innen Einsicht in alle verfügbaren Akten der Stadt und auch der städtischen Töchter nehmen können, außer der Datenschutz steht dem entgegen, beispielsweise bei persönlichen Belangen oder Geschäftsgeheimnissen von Firmen. Die Satzung soll eine größtmögliche Transparenz ermöglichen und den Bürger/innen eine eigenes Recht auf Information sichern. Das oft mühsame Erfragen von Informationen wäre damit beendet.
„Informationszugang in eine rechtliche Form gießen“
„Die Bürgerinnen und Bürger brauchen mehr Informationen über die Vorgänge im Rathaus, damit es kein Buch mit sieben Siegeln ist: Was sind die einzelnen Planungen für den Spielplatz um meine Ecke? Welche Stellungnahmen haben dazu die verschiedenen Akteure abgegeben? Wie sehen die konkreten Planungen zu einzelnen Bauprojekten in der Stadt aus? Das soll jetzt endlich für die Bürger/innen transparent werden“, so die Grünen in einer Pressemitteilung vom Montag.
Die Stadt Augsburg tue zwar jetzt schon viel für die Transparenz, so die Grünen unter Verweis auf das Ratsinformationssystem im Internet und die Internetseiten der Stadtverwaltung. Dennoch sei es wichtig, dies auch in eine rechtliche Form zu gießen und den Bürger/innen per Satzung ausdrücklich den Anspruch auf freien Informationszugang zu garantieren.