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Dienstag, 14.01.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Maxstraße: Keine Sperrzeit ab 22 Uhr

Die Beschränkung der Nutzung der Freischankflächen in der Maximilianstraße ab 22 Uhr ist vorerst vom Tisch. Dies entschieden die Stadträte gestern in einer gemeinsamen Sitzung des Allgemeinen Ausschusses und des Bauausschusses.






Auf Antrag von CSU und Grünen wurde ein entsprechender Passus in der Beschlussvorlage zu den Betriebszeiten der Außengastronomie gestrichen. Die Verwaltung hatte darin empfohlen, angesichts der Überschreitung von Lärmschutz-Grenzwerten in der Maximilianstraße „umfassende Regelungen zum Schutz der Anwohner“ zu treffen.

VGH vermisst gesunde Wohnverhältnisse

Begründet wurde die Notwendigkeit der einschränkenden Regelung mit dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Januar 2010 zum sog. „Dönerverbot“. Darin hatte das Gericht festgestellt, dass die Lärmsituation in der Maximilianstraße ein Niveau erreicht habe, „bei dem von gesunden Wohnverhältnissen nicht mehr ausgegangen werden könne“. Die Verwaltung müsse dies bei „künftigen Gaststättenerlaubnissen“ berücksichtigen.

Die Streichung der Passage in der Beschlussvorlage erfolgte einstimmig. Bis zum Umbau der Maximilianstraße bleibt damit die Benutzung der Außenbewirtungsflächen bis 24 Uhr möglich. Eine erneute Befassung soll „zu gegebener Zeit“ erfolgen.

» Pressemitteilung des BayVGH vom 26.1.2010 zum Dönerverbot (pdf)