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Dienstag, 26.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Linie 5: AfD sieht Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Stadtrats

Die Augsburger Stadtregierung verstößt nach Auffassung AfD gegen die Geschäftsordnung des Stadtrats, indem sie den Beschluss zum Verlauf der geplanten Linie 5 nicht im Fachausschuss vorstellte. Nun soll die Regierung von Schwaben diesen Vorgang prüfen.

Thomas Lis

Thomas Lis


In der letzten Stadtratssitzung des vergangenen Jahres hat der Stadtrat eine Grundsatzentscheidung zur Linienführung der geplanten Straßenbahntrasse 5 zum Klinikum getroffen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde ohne Vorberatung im zuständigen Ausschuss behandelt und im Stadtrat als Vorlage abgestimmt. „Dies verstößt nach unserer Auffassung gegen die Geschäftsordnung des Stadtrates“, so der Fraktionsvorsitzende der Augsburger AfD, Thomas Lis, der dieses Vorgang nun von der Regierung von Schwaben prüfen lässt. Die Angelegenheit wurde seitens der Stadtregierung trotz Einwänden von Pro Augsburg abgestimmt. Ein von der Opposition angemeldeter Beratungsbedarf wurde nicht gewährt.

„Da der behandelte TOP einerseits eine sehr richtungsweisendes Entscheidung beinhaltete, sähen wir es als sehr wichtig an, dass die darin enthaltenen Punkte ausführlich und öffentlich diskutiert werden, da viele Punkte für die Öffentlichkeit bisher so nicht bekannt waren bzw. auch nicht mit den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung in Einklang zu bringen sind“, so Lis, der darüber hinaus darauf hinweist, dass  die Stadtregierung sich offenbar der Versuchung ausgesetzt sieht, diese Form des Schnellverfahrens zur Gewohnheit werden zu lassen und gab als Beleg seiner Befürchtung das Beispiel „Brechtfestival“ an, das von der Stadtregierung ebenfalls „taktisch“, also ohne Debatte im Ausschuss abgewickelt wurde.

Nach Auffassung der AfD verstoßen diese Vorgehensweisen gegen die Geschäftsordnung des Stadtrats. Nach §9 (1) der GO bildet der Stadtrat beschließende und vorberatende Ausschüsse zur Erledigung aller Angelegenheiten, die nicht nach § 2-4 GeschO dem Stadtrat oder nach §12 bzw. §13 dem Oberbürgermeister vorbehalten sind. Letzteres war nach Auffassung der AfD nicht der Fall. Die Regierung von Schwaben soll diese Vorgänge nun prüfen.