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Freitag, 07.02.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Leistungsschutzrecht: DAZ weiter in Google News

Das am 1. August 2013 in Kraft tretende Leistungsschutzrecht wirft seine Schatten voraus. Seit dem heutigen Freitag müssen Medien, die weiterhin über den Dienst „Google News“ gefunden werden wollen, gegenüber dem Suchmaschinenriesen eine Erklärung abgeben.

Von Bruno Stubenrauch

Müssen alle Verleger abgeben, die weiter bei Google News dabei sein wollen: Bestätigungserklärung


In einem Online-Formular müssen Verleger bestätigen, dass sie mit der Aufnahme von Inhalten ihrer Web­seiten bei Google News einver­standen sind, und zwar ohne Kosten für Google. Konkret heißt es: „Durch Anklicken von „Ja“ erklären Sie, dass Ihre Inhalte in Google News unent­geltlich aufge­nommen werden dürfen“. Verlage, die diese Erklärung nicht abgeben, tauchen ab dem 1. August mit ihren Online-Inhalten nicht mehr in den Google-News-Such­ergeb­nissen auf.

Spezialregelung für Deutschland

Mit diesem Vorgehen reagiert Google auf das umstrittene Leistungs­schutzrecht, das es so nur in Deutschland gibt. Dieses räumt Presseverlegern das ausschließliche Recht ein, „das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte„. Eingeführt wurde das Leistungs­schutzrecht ursprünglich mit dem Ziel, Verlagen die Möglichkeit zu geben, von Nachrichten­aggregatoren wie Google News für die dort angezeigten kurzen Textauszüge Lizenzgebühren verlangen zu können. Mit der Bestätigungs­lösung, die es nur für deutsche Verlage gibt, dreht Google jetzt den Spieß um, beseitigt für sich alle Rechtsunsicherheiten, die der Begriff „kleinste Textausschnitte“ birgt, und zeigt dem als „Lex Google“ bezeichneten Finanzierungskonstrukt für Verlage die Rote Karte.

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Erste Medien, darunter ZEIT ONLINE, haben bereits reagiert und gegenüber Google die Erklärung abgegeben. SPIEGEL ONLINE und die Süddeutsche erklären auf ihren Seiten, weiterhin bei Google gelistet sein zu wollen: „Wir prüfen die Opt-in-Regel sorgfältig und werden in den kommenden Tagen aktiv“, heißt es übereinstimmend bei beiden Medien. Auch wir als Augsburger Online-Zeitung möchten nicht auf die rund 400 Leser verzichten, die täglich über Google News zu uns finden – hauptsächlich mit Augsburg-spezifischen Suchbegriffen wie z.B. „Stempflesee“ – und haben Google deshalb die „Lizenz zum Suchen“ erteilt.




» Gesetzestext Leistungsschutzrecht (via Bundesgesetzblatt)