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Sonntag, 11.08.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Meinung

Kommentar zur Layla-Debatte: Warum die Boykott-Anstrengungen der Veranstalter richtig sind

Die Debatte um den Ballermann-Hit “Layla” hat Charakter, denn es geht auch darum, unseren Proleten zu sagen, dass sie Proleten sind

Kommentar von Siegfried Zagler

Politische Prominenz auf dem Augsburger Plärrer Foto: DAZ-Archiv

Um es vorab so einfach wie deutlich zu sagen: Der Ballermann-Hit “Layla” ist nicht verboten worden. Wie könnte das auch gehen? Das wäre Zensur und dies ist in einer freien und offenen Gesellschaft undenkbar. Dass in den sozialen Medien von einem “Verbot” die Rede ist, ist falsch. Was es dagegen gibt, sind Boykott-Vorschläge von kommunalen Veranstaltern, die von den Volksfest-Kapellen entweder eingehalten werden oder nicht.

In einer von kultureller Vielfalt gezeichneten Gesellschaft ist es nicht mehr ganz so einfach mit einem klassisch justierten Kompass durch die Städte zu laufen, um dieses oder jenes als passend oder oder unpassend, als verwerflich oder moralisch akzeptabel zu kennzeichnen. Dabei geht es selbstverständlich nicht um Bewertungen von Handlungsweisen, die gegen Gesetze verstoßen, sondern eben um kulturelle Handlungen und Erscheinungen, die nicht gesetzlich geregelt sind und deren Ästhetik oder Inhalte zwar von der Kunstfreiheit gedeckt sind, sich aber deutlich von den Normen und Werten der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden. 

Die Beatles, die Stones, die Doors, die Sex Pistols, um nur einige zu nennen, wurden von damals mächtigen Radiosendern aus moralischen Überlegungen heraus boykottiert, weil Passagen diverser Songs die Fundamente bürgerlicher Wertvorstellungen zu unterspülen drohten. Eine damals völlig zurecht gefürchtete Entwicklung der Sittenwächter, denn die Rockmusik der 60er und 70er Jahre war Teil einer gesellschaftlichen Revolution. 

Lokale Boykotterlasse bezüglich des Layla-Songs mögen ebenfalls von einer Verkennung gesellschaftlicher Realitäten ausgehen und sich oberflächlich gegen die Verharmlosung oder die Glorifizierung von Prostitution wenden. Das wäre ziemlich einsilbig reflektiert, denn “Layla” steht für mehr, nämlich für die zunehmende Proletarisierung in der Kultur im Besonderen und in der bundesrepublikanischen Gesamtgesellschaft im Allgemeinen. 

Wobei der umgangssprachlich Begriff “Prolet” sich vom “Proletarierer” insofern unterscheidet, indem Proleten auch vermögend sein können, wie Stefan Raab, die Geißens oder der Ex-Präsident des FCA eindrucksvoll unter Beweis stellen. Es gibt in dieser von den Medien allzu oft hofierten Kaste gemeinsame Schnittmengen in Sprache, Kleidung und demonstrativ zur Schau gestellten Insignien wie Tätowierungen, gedrechselte Körperlichkeit sowie die Erhöhung sexuell bedingter Rollenmuster, bekennende Bildungsferne, Auto-Fetischismus usw.. Und hinzu kommt noch, dass die neuen Proleten ein eigenes Musik-Genre entwickelt haben: den eingegrölten Ballermann-Chor.

Dass man “unseren Proleten” ausgerechnet dort sagt, dass sie Proleten sind, wo sie sich am wohlsten fühlen, nämlich in Bierzelten, indem man dort ihre Musik als nicht erwünscht deklariert, wird an dieser Stelle als ein unerwarteter Höhenflug kommunaler Kulturpolitik bewertet. Die Wiesn-Wirte haben “Layla” gestrichen und auf dem Augsburger Plärrer wird der Song auch nicht zu hören sein. Möglicherweise hat diesen Sachverhalt niemand eleganter formuliert als Augsburgs Stadtsprecher Stefan Sieber, der Medienanfragen, ob die Stadt Augsburg auf dem kommenden Plärrer den Layla-Song verbieten werde, beantwortete, indem er auf das Niveau der Augsburger Bierzeltbands verwies, die wohl diesen Song nicht im Repertoire hätten.