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Dienstag, 08.10.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Lärmaktionsplan wurde fortgeschrieben

Die erste Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Stadt Augsburg ist abgeschlossen. Er beinhaltet die Erfassung der Ist-Situation, den Schutz ruhiger Gebiete sowie Maßnahmen zur Lärmreduktion in stark lärmbelasteten Bereichen.

„Lärm ist ein Umweltproblem, von dem mehr als die Hälfte der Bevölkerung betroffen ist. Insbesondere können zu hohe Lärmbelastungen gesundheitliche Probleme nach sich ziehen. Obwohl die negativen Auswirkungen einer zu hohen Lärmbelastung bekannt sind, hat diese vor allem in den großen Städten und Ballungsräumen ständig zugenommen“, so Umweltreferent Reiner Erben. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union mit der Umgebungslärmrichtlinie Vorschriften zur systematischen Erfassung von Lärmbelastungen erlassen. Seit 2008 ist die Stadt Augsburg daher verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen.

Im fortgeschriebenen Lärmaktionsplan für Augsburg wird ersichtlich, dass im Stadtgebiet insgesamt drei ruhige Bereiche im Stadtrandbereich und zehn relativ ruhige Gebiete ermittelt werden konnten. Bei den ruhigen Bereichen handelt es sich um die Lechauen in der Firnhaberau, den Siebentischpark und den Bereich Kuhsee. Zu den relativ ruhigen Bereichen zählen u.a. der Elias-Holl-Platz, der Fronhof/Hofgarten sowie verschiedene Friedhofsareale.

Hauptlärmquelle Straßenverkehr

Als Hauptlärmquelle im Stadtgebiet gilt nach wie vor der Straßenverkehr. Dies zeigen Lärmkarten sowie Bürgerumfragen. Aufgrund des relativ dichten Straßennetzes im Stadtgebiet sind wirklich ruhige Gebiete nur im Stadtrandbereich zu finden. „Trotzdem ist es wichtig, gerade die relativ ruhigen Gebiete in der Innenstadt, die im Verhältnis zu ihrer Umgebung deutlich leiser sind, zu schützen. Sie sind für die Kurzzeiterholung besonders wichtig“, so beschreibt Reiner Erben die Situation.

Als Maßnahme zur Lärmminderung ist unter anderem eine Geschwindigkeitsreduktion von 60 km/h auf 50 km/h in der Haunstetter Straße vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahme kann jedoch erst erfolgen, wenn die Ampelanlage ausgetauscht ist, da diese nicht ohne weiteres an eine reduzierte Geschwindigkeit angepasst werden kann. Die Modernisierung der Ampeln ist ab Mitte 2018 schrittweise geplant.

Darüber hinaus soll bei ohnehin anfallenden Straßenarbeiten bereits der Einbau eines lärmarmen Asphaltes geprüft werden.

Öffentliche Beteiligung bei Zugstrecken

Wie das Umweltamt mitteilt, ist für die Lärmaktionsplanung der Haupteisenbahnstrecken des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zuständig. Bis Ende 2018 wird es hierzu im Internet eine Info-Plattform geben. In zwei Phasen der öffentlichen Beteiligung besteht die Möglichkeit, sich direkt einzubringen. Laut EBA beginnt die erste Phase am 30. Juni 2017. Bis zum 25. August hat die Öffentlichkeit dann die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen.

Für Rückfragen stehen Stefan Klein (Tel. 0821 324 7333) und Ines Przybilla (0821 324 7330) vom Umweltamt zur Verfügung.