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Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Kulturpark West: Stadtjugendring contra Eva Leipprand

Die Debatte um die Vorgänge, die zum jetzigen Betreibermodell des Kulturparks West geführt haben, wird schärfer. In einem Schreiben an seine Mitgliedsverbände hat der Augsburger Stadtjugendring auf einen Offenen Brief Leipprands reagiert. In dem Schreiben stellt die komplette Vorstandschaft des Augsburger Stadtjugendrings die damaligen Vorgänge aus ihrer Sicht dar. Der ehemaligen Kulturreferentin Eva Leipprand wird dabei konkret eine Falschaussage vorgeworfen.

In ihrem Schreiben hatte Leipprand dem Vorsitzenden des Stadtjugendrings, Raphael Brandmiller, implizit Geschichtsfälschung vorgeworfen, da er die „Tatsachen verdrehe“. Bei den Überlegungen zur Trägerschaft sei der Stadtjugendring (SJR) immer mit dabei gewesen. Die damalige Kulturreferentin wurde allerdings im März 2006, „als es endlich losgehen sollte“, von einem Scheiben der Geschäftsführung des Stadtjugendrings überrascht, da in dem Brief ein Beschluss des Landesvorstands des Bayerischen Jugendrings beilag, der eine Reihe von Auflagen enthielt, die für den Stadtjugendring im Fall einer Trägerschaft für den Kulturpark West zu erfüllen waren. „Offenbar hatte der SJR in all den Jahren seit 2002 versäumt, diese grundsätzlichen Fragen abzuklären. Die Probleme zwischen SJR und BJR konnten bis zum Jahreswechsel 2006/2007 nicht befriedigend gelöst werden“, so Leipprand in ihrem Schreiben vom 29. Oktober. „Hätten Thomas Lindner und Peter Bommas damals nicht ein fertiges Konzept vorlegen können und hätten sie sich nicht zur Geschäftsführung bereit erklärt“, wäre das Projekt nach Leipprands Einschätzung „nicht zustande gekommen“.

„Uns war bei diesem Projekt Offenheit und Transparenz wichtig“

Raphael Brandmiller

Raphael Brandmiller


„Natürlich hatte der BJR im März 2006 einige Fragen aufgeworfen, die noch zu beantworten waren – ein völlig normaler Vorgang bei einem so großen Vorhaben. Diese sind von uns aber alle abgearbeitet worden“. Die Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings habe sich am 15.5.2006 in einem Grundsatzbeschluss für eine Trägerschaft des Kulturparks West durch den SJR ausgesprochen, so der Stadtjugendring in seiner Replik auf Leipprands Schreiben. „Dass die Probleme zwischen SJR und BJR bis zum Jahreswechsel 2006/2007 nicht befriedigend gelöst werden konnten“, bezeichnet der Stadtjugendring unter der Federführung von Raphael Brandmiller lapidar als „falsche Aussage“. Dies belege ein Schreiben des BJR aus dem Oktober 2006, in dem dieser mitteilt, dass der Landesvorstand in seiner Sitzung am 17.10.2006 „dem vorgelegten Satzungsentwurf für eine Kulturpark West gGmbH des Stadtjugendrings Augsburg seine satzungsgemäße Zustimmung erteilt.“ Dieser Sachverhalt wird vom Augsburger Stadtjugendring in einem Schreiben an den damaligen OB Wengert belegt. Weiterhin erneuert Brandmiller als Initiator des Schreibens seine Kritik an der mangelnden Möglichkeit der städtischen Beteiligung durch das Modell des Kuratoriums. Dies sei keine praktikable Form der Beteiligung. „Diese Bedenken haben wir bereits im Vorfeld der Gründung einer gGmbH der Stadt mehrmals mitgeteilt und vorgeschlagen, die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommune durch eine maßgebliche Gesellschafterrolle der Stadt Augsburg innerhalb des Kulturparks aufrecht zu erhalten”. Dies sei damals von der Stadt abgelehnt worden. “Wir halten diese Entscheidung auch heute noch für falsch“, so der Vorstand des Stadtjugendrings in seinem gestrigen Schreiben an die Mitgliedsverbände des Bayerischen Jugendrings und deren Delegierte. Erst als der Stadtjugendring angedeutet habe, dass die Geschäftsführerposten des Kulturparks ausgeschrieben werden sollten, sei man nach Brandmillers Lesart der damaligen Vorgänge als Träger nicht mehr in Frage gekommen.

» Der Kommentar: Leipprand vs. Brandmiller: Schattenboxen um olle Kamellen?