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Dienstag, 21.10.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Kündigung des Theater­architekten: V-Partei³ erhebt schwere Vorwürfe

Die Kündigung des Architekturbüros Achatz beim Staats­theater Augsburg zieht neue politische Kontro­versen nach sich. Stadtrat Roland Wegner von der V-Partei³ wirft der Stadt Verstöße gegen die städtische Geschäfts­ordnung und Ver­schleie­rung vor.

Von Bruno Stubenrauch

Besonders stößt Wegner auf, dass – entgegen des Eindrucks, der bisher in der Öffent­lich­keit vermittelt wurde – nicht der Theater­architekt gegen die Kündi­gung und auf Schadens­ersatz klagt, sondern die Stadt Klage einge­reicht hat, wie Wegner in seinem heutigen Schreiben an die Presse mit­teilte. Eine klärende Anfrage der DAZ an die Stadt­ver­waltung war bis zum Erscheinen dieses Artikels noch nicht beantwortet.

Wegner kritisiert weiter, dass dieser Schritt – das Einreichen der Klage ohne Beschluss des Stadtrats – gegen §13 der städtischen Geschäfts­ordnung verstoße, da bei Ange­legen­heiten von grund­sätzlicher Bedeu­tung eine Bera­tung und Beschluss­fassung durch den Stadtrat vor­ge­schrieben sei.

Von langer Hand vorbereitet?

Aus der Erhöhung des Budgets für die Theater­sanierung im Vorjahr um pauschal 70 Millionen Euro durch die Stadt­regierung und der kurz darauf erfolgten Kündi­gung des Architekten zieht Wegner den Schluss, dass beides lange vor­bereitet war. Denn die Mehr­kosten seien offenbar nicht mehr vom damaligen Projekt­archi­tekten Achatz ermittelt worden, obwohl dies eigent­lich zu seinen Aufgaben gehört hätte.

Roland Wegner (Bild: V-Partei³)

Wegners Presse­mi­tteilung stellt schwer­wiegende Vor­würfe auf: Die zentralen Kon­troll­instanzen wie der Stadtrat und fachlich zu­ständige Experten seien gezielt um­gangen worden. Es bestehe der Verdacht auf Ver­schlei­erung von Projekt­kosten und mög­liche Haus­halts­untreue, da durch das eigen­mäch­tige Handeln zusätz­liche Bela­stungen für den städti­schen Haus­halt ent­standen seien, die vermeid­bar gewesen wären. Wegner will am 22. Oktober Akten­einsicht beim Bau­referat nehmen, um weitere Details zu prüfen.

Stadt kann zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit auch selbst klagen

Vertauschte Rollen bei Gerichts­verfahren – wie sie hier wohl vorliegen – sind aller­dings nicht ganz unüblich. Kündigt beispiels­weise eine Partei eine Klage zu einem be­stimm­ten Sach­verhalt an, reicht diese aber nicht ein und lässt alles in der Schwebe, kann die andere Partei negative Fest­stellungs­klage erheben, um die Rechts­unsicher­heit zu beseitigen.

Die präventive Klage dient dazu, gericht­lich klären zu lassen, dass ein be­stimm­tes Rechts­ver­hältnis oder ein behaup­teter Anspruch NICHT besteht. Die Beweis­last der Par­teien kehrt sich dabei nicht um: Nicht die Klägerin, sondern der Beklagte – das wäre hier der Architekt – muss das Bestehen eines von ihm behaup­teten Anspruchs beweisen. Die erste Verhand­lung ist laut Wegner für den 12. November 2025 vor dem Land­gericht München angesetzt. Der Stadtrat sei darüber nicht informiert worden.