Finanzen
Kostenexplosion bei Mozarthaus
Die Geburtsstätte von Leopold Mozart, Vater und Mentor von Wolfgang Amadeus, wird in Augsburg derzeit umgestaltet. Die Kosten der Baumaßnahme sind explodiert und werden sich nicht auf 546.000 Euro belaufen, wie es in der ursprünglichen Beschlussvorlage heißt, sondern haben die Summe von 900.000 Euro bereits überschritten.
Bereits Anfang 2018 wurde die Renovierung des Gebäudes in der Frauentorstraße vom städtischen Kulturausschuss bewilligt. „Sowohl aus Kontakt für Rückfragen museumsfachlicher Sicht als auch im Sinne einer nachhaltigen Verwendung ist die Neugestaltung der Dauerausstellung einer zeitlich begrenzten Sonderschau vorzuziehen“, so Kulturreferent Thomas Weitzel damals im Ausschuss.
Das Mozarthaus wurde bereits 2005 anlässlich des damaligen Jubiläums saniert. Heute entspricht die damalige museale Präsentation nicht mehr dem aktuellen Forschungsstand. So würde die Person Leopold Mozart nicht zur Genüge fokussiert werden. Dies bestätigte auch die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern. Seiner eigentlichen Aufgabe, der Vermittlung und Darstellung des Komponisten und Musikpädagogen, könne das Museum nicht ausreichend nachkommen. „Das Haus soll künftig dazu einladen, einen der bedeutendsten Söhne der Stadt kennenzulernen. Gleichzeitig soll bei der Neugestaltung ein Augenmerk auf interaktive Ansätze und die Musikvermittlung gelegt werden, damit auch für jüngere Zielgruppen ein ansprechendes Museumserlebnis garantiert ist“, so Weitzels Begründung, als es Anfang 2018 darum ging, die geplanten Mittel in Höhe von 546.000 Euro politisch zu rechtfertigen.
Diese Summe ist heute allerdings noch weniger zutreffend als das museale Konzept von 2005. Nach Informationen der DAZ haben sich die Kosten (Stand April 2019) beinahe verdoppelt: Man sei inzwischen bei deutlich über 900.000 Euro angekommen, hieß es. Die Zahlen wurden vom Kulturreferat, das die Sanierung steuert und sich politisch verantwortlich zeichnet, gegenüber der DAZ noch nicht bestätigt. Unklar ist auch bisher, ob die Fluchttreppe, die aus feuerschutzrechtlichen Gründen nachträglich eingebaut werden muss, bereits in der neuen Kalkulation enthalten ist.