DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Montag, 22.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Konrad-Adenauer-Allee wird Fahrradstraße

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 9. Mai, beschlossen, in der Konrad-Adenauer-Allee zwischen Theodor-Heuss-Platz und Katharinengasse eine Fahrradstraße zu realisieren.

Das Zeichen 244.1 der StVO kennzeichnet den Beginn einer Fahrradstraße (Bild: gemeinfrei)

Der Beschluss geht auf einen Antrag der GRÜNEN Stadtratsfraktion zurück. Für die Umsetzung mit Markierungen und Beschilderung fallen voraussichtlich knapp 120.000 Euro an. Die Maßnahme ist nach Erhalt der Förderzusage im Jahr 2020 geplant.

Laut Beschlussvorlage erfüllt der Straßenzug zwischen Theodor-Heuss-Platz und Katharinengasse alle Voraussetzungen für die Einführung einer Fahrradstraße. Fahrradstraßen können dann angelegt werden, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies planerisch beabsichtigt ist. Fahrradstraßen können in Erschließungsstraßen mit Belastungen bis etwa 400 Kfz/h eingesetzt werden. Nach Zählungen im September 2018 liegen die Verkehrsbelastungen sowohl nördlich als auch südlich der Hallstraße deutlich unter 400 Kfz/h. Die Zahl der Radfahrenden liegt wesentlich über den Kfz-Zahlen, zu bestimmten Uhrzeiten sogar doppelt so hoch. Seit Beginn der Aufzeichnungen an der Fahrraddauerzählstelle in der Konrad-Adenauer-Allee südlich der Hallstraße im Jahr 2016 hat die Zahl der Radfahrenden zugenommen, als Spitzenwert konnte an mehreren Werktagen im Juni/Juli 2018 die Zahl von über 5.000 Fahrrädern/Tag registriert werden.

Bei Fahrradstraßen wird der gesamte Straßenraum zum Radweg. Nebeneinander radeln ist erlaubt. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nur benutzen, wenn dies durch Zusatzzeichen – wie hier geplant – erlaubt ist. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Es gilt automatisch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit weiter verringern.