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Dienstag, 17.02.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Kommunalwahl 2026

Kommunalwahl: Versand der Brief­wahl­unterlagen gestartet

Seit Montag, 16. Februar verschickt die Stadt Augsburg beantragte Brief­wahl­unterlagen für die anstehende Kommunalwahl. Um eine gültige Stimmabgabe zu gewähr­leisten, sollten Wählerinnen und Wähler eine Reihe von Fristen und Wegen beachten.

Von Bruno Stubenrauch

Foto: Ruth Plössel/ Stadt Augsburg

Die Briefwahl kann auf drei Wegen beantragt werden:

  • Online: Über den QR-Code auf der Wahl­benach­richti­gung oder das Bürger­service-Portal (bis spätestens 3. März, 18.00 Uhr);
  • Postalisch: Durch Rücksendung der ausge­füllten Wahl­benach­richtigung;
  • Persönlich: Im Bürgerbüro Stadtmitte (An der Blauen Kappe 18) bis zum 6. März, 15.00 Uhr. Dort ist auch eine direkte Vor-Ort-Wahl möglich.

Rücksendung und Fristen

Damit die Stimmen gezählt werden können, müssen die Wahlbriefe bis zum Wahl­sonntag um 18.00 Uhr bei der Stadt vorliegen. Dies funktioniert auf folgenden Wehen:

  • Postweg: Der Versand sollte frühzeitig erfolgen, um Post­lauf­zeiten zu berück­sichtigen.
  • Einwurf: Am Wahltag können die Unterlagen bis 18.00 Uhr direkt in den Briefkasten am Bürgerbüro Stadtmitte eingeworfen werden.

Fehlende Wahlbenachrichtigungen

Bürger, die noch keine Wahlbenach­richtigung erhalten oder diese verloren haben, können beim Wahlamt ein Ersatz­dokument anfordern. Dies ist telefonisch (0821 324-1950), per E-Mail (briefwahl@augsburg.de) oder via Kontakt­formular möglich. Eine direkte Beantragung der Briefwahl ist über diese Kanäle jedoch nicht möglich.

Weitere Details stellt die Stadt unter augsburg.de/kommunalwahl bereit.