Kommunalwahl 2026
Kommunalwahl: Versand der Briefwahlunterlagen gestartet
Seit Montag, 16. Februar verschickt die Stadt Augsburg beantragte Briefwahlunterlagen für die anstehende Kommunalwahl. Um eine gültige Stimmabgabe zu gewährleisten, sollten Wählerinnen und Wähler eine Reihe von Fristen und Wegen beachten.
Von Bruno Stubenrauch
Foto: Ruth Plössel/ Stadt Augsburg
Die Briefwahl kann auf drei Wegen beantragt werden:
- Online: Über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder das Bürgerservice-Portal (bis spätestens 3. März, 18.00 Uhr);
- Postalisch: Durch Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung;
- Persönlich: Im Bürgerbüro Stadtmitte (An der Blauen Kappe 18) bis zum 6. März, 15.00 Uhr. Dort ist auch eine direkte Vor-Ort-Wahl möglich.
Rücksendung und Fristen
Damit die Stimmen gezählt werden können, müssen die Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag um 18.00 Uhr bei der Stadt vorliegen. Dies funktioniert auf folgenden Wehen:
- Postweg: Der Versand sollte frühzeitig erfolgen, um Postlaufzeiten zu berücksichtigen.
- Einwurf: Am Wahltag können die Unterlagen bis 18.00 Uhr direkt in den Briefkasten am Bürgerbüro Stadtmitte eingeworfen werden.
Fehlende Wahlbenachrichtigungen
Bürger, die noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese verloren haben, können beim Wahlamt ein Ersatzdokument anfordern. Dies ist telefonisch (0821 324-1950), per E-Mail (briefwahl@augsburg.de) oder via Kontaktformular möglich. Eine direkte Beantragung der Briefwahl ist über diese Kanäle jedoch nicht möglich.
Weitere Details stellt die Stadt unter augsburg.de/kommunalwahl bereit.
