Kommunalwahl: Regierung von Schwaben befasst sich mit BIA-Einspruch
Ein Widerspruch der Bürgerinitiative Ausländerstopp BIA gegen die Nichtzulassung zur Kommunalwahl hat bisher den Versand der Wahlbenachrichtigungen verhindert. Am Montag entscheidet nun der Beschwerdeausschuss der Regierung von Schwaben.
Es wird knapp mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl am 16. März: Gemäß Wahlordnung müssen die Unterlagen spätestens 21 Tage vor der Wahl den Bürgern zugegangen sein; das wäre der 23. Februar 2014. In Augsburg kann der Versand frühestens am Dienstag, 18. Februar beginnen. Denn am Tag davor, am kommenden Montag, muss der Beschwerdeausschuss der Regierung von Schwaben zunächst ein Hindernis aus dem Weg räumen.
Wie berichtet hat die Bürgerinitiative Ausländerstopp BIA, die sich nach eigener Bekundung für ein „deutsches Augsburg“ engagiert, die zur Wahlzulassung erforderlichen 470 Unterstützerunterschriften, die in den Bürgerbüros zu leisten waren, um 92 Unterschriften verfehlt. Nicht wegen mangelnder Unterstützungsbereitschaft der Bürger, sondern wegen „massiver Behinderungen und Unregelmäßigkeiten“, wie die BIA am 10. Februar mitteilte.
„Verletzung von Bürgerrechten wie in China oder Weißrussland“
Die Gruppierung, vertreten durch Spitzenkandidat Manfred Waldukat, hat deshalb am 10. Februar Widerspruch gegen die Nichtzulassung eingelegt und gleich prophylaktisch die Kommunalwahl selbst wegen Wahlbehinderung angefochten. Eine Kopie des Schriftsatzes, mit dem sich die Regierung von Schwaben nun befassen muss, sei auch an den Wahlbeobachtungsausschuss der OSZE in Wien unterwegs, wie es seitens der BIA heißt.
Bürger beeinflusst? Grüne Demo vor dem Bürgerbüro An der Blauen Kappe (Foto: Matthias Strobel/ twitter)
Als Begründung führt die BIA an, das man in den Bürgerbüros mehrfach Bürger, die die BIA-Liste unterzeichnen wollten, abgewiesen habe. In weiteren Fällen sollen ihnen Listen konkurrierender Parteien zur Unterschrift vorgelegt worden sein. Zusätzlich fühlte sich die BIA beim Einwerben der Unterschriften durch Demonstrationen politischer Gegner behindert (DAZ berichtete).
Auch die Verwaltung habe sich nicht neutral verhalten: So habe Wahlleiter Klaus Sulzberger vor dem Bürgerbüro An der Blauen Kappe Unterschriftenwerber der BIA „auf die andere Straßenseite verbannt“, während er einer Demo einen Platz im Zugangsweg zum Bürgerbüro zugewiesen habe.
„Grüne und BIA weggeschickt“
Klaus Sulzberger wies die Vorwürfe auf Anfrage der DAZ zurück: Unterschriftswillige Bürger dürften im unmittelbaren Zugangsbereich zu den Bürgerbüros grundsätzlich nicht beeinflusst werden. Deswegen habe er persönlich sowohl die Vertreter der BIA als auch die Gegendemonstranten vor dem Bürgerbüro weggeschickt, wahlweise auf die andere Straßenseite oder 20 Meter weg auf der selben Straßenseite.
Die Manipulationsvorwürfe der BIA gegen eine Mitarbeiterin im Bürgerbüro Lechhausen wies Sulzberger vehement zurück: „Hier werden wir Strafanzeige wegen übler Nachrede stellen“.
» Widerspruch und Wahlanfechtung der BIA im Wortlaut (pdf 2,8 MB via BIA)