Kommunalwahl: CSU-Liste in den Wehen
Die SPD und die Grünen haben ihre Stadtratslisten für die Kommunalwahl 2014 bereits erstellt. Am kommenden Samstag zieht die CSU nach. Der erste Listenentwurf ist gestern bekannt geworden.
Die ersten langen Gesichter und erkaltete Herzen gab es Ende April bei der Listenaufstellung der SPD: Oliver Gundlach und Klaus Kirchner sorgten im Nachgang für großen Ärger, weil sie ihren vorgesehenen Listenplatz als Kränkung empfanden. Bei den Grünen wurde jeder Platz einzeln abgestimmt und am Ende waren Simon Pflanz und Raphael Brandmiller enttäuscht und wollten nach verlorenen Abstimmungen gar nicht mehr auf die Liste. Mit Spannung wird nun die Aufstellungsversammlung der Augsburger CSU am kommenden Samstag (ab 9 Uhr) im Kolpinghaus in der Frauentorstraße 29 erwartet.
Eva Weber ganz vorne dabei
Wie bereits mehrfach berichtet, hat Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) hinter den Kulissen dafür gekämpft, dass seine Nominierung zum Oberbürgermeister nach der Listenaufstellung der CSU stattfindet. Hintergrund dieses veränderten Fahrplans: Kurt Gribl wollte seine Position beim Poker um die Listenplätze stärken. Immerhin könnte Kurt Gribl in letzter Sekunde noch zur CSM springen, falls die CSU-Spitze zu wenig auf die Vorstellungen des Oberbürgermeisters einginge, so die qualifizierten Spekulationen der Augsburger Presse. Danach sieht es aber nicht aus. Rolf von Hohenhau und Bernd Kränzle gelten wegen der Leserbrief-Affäre als geschwächt. Die derzeit kursierende Liste der CSU gilt dennoch als hart verhandeltes Gemeinschaftswerk von Hintersberger, von Hohenhau, Kränzle, Ullrich und Kurt Gribl, dessen Idee, die aktuellen CSU-Referenten vorne auf der Liste zu platzieren, sich offenbar im Wahlkampf-Gremium der CSU durchsetzen konnte. Die aktuelle Wirtschaftsreferentin der CSU, Eva Weber, führt die fünfköpfige CSU-Referenten-Riege mit Platz 4 an, Sozialreferent Max Weinkamm schließt sie mit Platz 11 ab.
Aktuelle Stadträte in hinteren Gefilden
Auffallend ist auch, dass einige aktuelle CSU-Stadträte weit hinten gelandet sind: Leo Dietz auf Platz 23, Erwin Gerblinger auf Platz 27, Josef Hummel (31) und Daniela Dafler (32). Eine kleine Überraschung ist auch der Sachverhalt, dass die ehemalige Kulturkoordinatorin Iris Steiner auf der Liste ist (Platz 28). Die folgende Liste werde in der CSU in den kommenden Tagen noch intensiv verhandelt werden, wie es aus Parteikreisen hieß. Die ersten 32 Plätze der sich derzeit in Geburtswehen befindlichen CSU-Liste:
1 Kurt Gribl | 17 Peter Uhl |
2 Bernd Kränzle | 18 Florian Zach |
3 Johannes Hintersberger | 19 Günter Göttling |
4 Eva Weber | 20 Hedwig Müller |
5 Rolf von Hohenhau | 21 Juri Heiser |
6 Andreas Jäckel | 22 Michael Bernicker |
7 Gerd Merkle | 23 Leo Dietz |
8 Ingrid Fink | 24 Hannelore Köppel |
9 Hermann Köhler | 25 Horst Hinterbrandner |
10 Rainer Schaal | 26 Gerd Koller |
11 Max Weinkamm | 27 Erwin Gerblinger |
12 Claudia Haselmeier | 28 Iris Steiner |
13 Jürgen Schmid | 29 Oliver Heim |
14 Thorsten Große | 30 Volker Ullrich |
15 Ralf Schönauer | 31 Josef Hummel |
16 Katja Scherer | 32 Daniela Dafler |
Aufstellungsversammlung und Kommunalwahlrecht
Die Durchführung der Aufstellungsversammlung ist im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz sowie in der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung geregelt. Zur Versammlung muss spätestens drei Tage zuvor schriftlich oder durch öffentliche Ankündigung geladen werden, die Teilnehmer müssen Anhänger der Partei, im Fall einer Delegiertenversammlung Delegierte sein. Jeder Teilnehmer ist vorschlagsberechtigt. Jedem Kandidaten muss eine angemessene Redezeit eingeräumt werden. Es kann über Einzelpersonen oder eine vorbereitete (Teil-)Liste abgestimmt werden, die Abstimmung ist geheim. Maximal 60 Personen können aufgestellt werden, ebenso viele, wie der Stadtrat Sitze hat.
» Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (Auszug; pdf 40 kB)
» Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Auszug; pdf 40 kB)
Die Durchführung der Aufstellungsversammlung ist im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz sowie in der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung geregelt. Zur Versammlung muss spätestens drei Tage zuvor schriftlich oder durch öffentliche Ankündigung geladen werden, die Teilnehmer müssen Anhänger der Partei, im Fall einer Delegiertenversammlung Delegierte sein. Jeder Teilnehmer ist vorschlagsberechtigt. Jedem Kandidaten muss eine angemessene Redezeit eingeräumt werden. Es kann über Einzelpersonen oder eine vorbereitete (Teil-)Liste abgestimmt werden, die Abstimmung ist geheim. Maximal 60 Personen können aufgestellt werden, ebenso viele, wie der Stadtrat Sitze hat.
» Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (Auszug; pdf 40 kB)
» Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (Auszug; pdf 40 kB)