Meinung
Kommentar zur städtischen Silvesterverordnung: Die FDP ist bemerkenswert fehlgesteuert
Warum es richtig ist, die Silvesterknallerei auf öffentlichem wie privatem Grund zu verbieten
Kommentar von Siegfried Zagler
Es ist eine Stärke des deutschen Parteiensystems, dass es eine Partei wie die FDP gibt, obwohl die Liberalen in jüngster Vergangenheit wenig dafür unternahmen, diese Erkenntnis zu verfestigen. Die FDP war und sollte aber noch eine Partei sein, die die Rechte der Bürger hochhält und auch daran festhält, wenn sich Hysterie und Regulierungswahn aufschaukeln, wie das zum Beispiel der Fall war, als sich der Staat in den 70ern auf Terroristenjagd begab und der Polizei tiefe Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte aller Bürger gestatten wollte. Eingriffe, die heute kaum noch vermittelbar wären.
Der Jurist Alexander Meyer, ein politischer Newcomer aus dem Nichts (nicht selten bei der FDP), versucht nun, so könnte man meinen, genau daran anzuknüpfen, wenn er die städtische Silvesterregulierung über eine Klage zu kippen versucht, was ihm in erster Instanz auch gelang.
Doch regulierungseifrig und hysterisch ist in diesem Fall nicht die Stadt, sondern die Denke von Meyer und der FDP, die diese Form von kleinkariertem Populismus zulässt. Mayer hat, wie berichtet, erfolgreich gegen die städtische Verordnung geklagt, die die Feuerwerkerei an Silvester in Augsburg auch auf privatem Grund zu verbieten trachtet.
Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass es klug von der Stadt war, nicht zwischen privatem und öffentlichem Grund zu unterscheiden, da meistens nur ein Zaun dazwischen ist – und somit die Polizei mit der Kontrolle überfordert wäre. Die Glaubwürdigkeit und die Relevanz der Behörden befinden sich nämlich seit Corona im Sinkflug. Das hat sehr viel damit zu tun, dass der Staat und seine Behörden Verordnungen erlassen, die eher als sinnlose erzieherische Maßnahmen denn als wirksames Eindämmen der Pandemie verstanden werden.
Wenn sich die Stadt Augsburg in Sachen Infektionsschutz nun konsequenter und wirkungsvoller aufstellt, als das bisher der Fall war, dann sind erstens die Versäumnisse zu beklagen und zweitens die Verbesserungen zu begrüßen.
Erlasse und Verordnungen werden von einem nicht unerheblichen Bevölkerungsanteil als “unverbindliche Vorschläge der Behörden” aufgefasst, wenn sie nicht kontrolliert und mit einem klaren Bußgeldkatalog unterfüttert werden.
Kurzum: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die nicht kontrolliert wird, ist ein wirkungsloser Appell. Dass dies verstärkt auch bei den staatlichen und städtischen Infektionsschutzverordungen zutrifft, ist eine bittere Erfahrung, die daran zweifeln lässt, dass Menschen vernunftbegabte Wesen sind.
Die Augsburger FDP ist bemerkenswert fehlgesteuert, wenn sie ihren aktuellen Klage-Erfolg in einer dramatischen Situation als Fortschritt feiert, zumal man darauf hoffen darf, dass der VGH das Augsburger Urteil kassiert.
Setzte sich die Augsburger Rechtsauffassung durch, wäre das ein Rückschritt im Gesamt-Tableau der politischen Pandemiebekämpfung. Es kann aktuell nämlich nicht darum gehen, dass man sich politisch dafür stark macht, dass sich Pyromanen und Party-Nerds zu Silvester ein paar Stunden austoben dürfen, wenn nicht öffentlich, dann eben zu Hause im Garten. Eine Rakete, die im eigenen Garten abgefeuert wird, entzündet sich nicht dort, sondern im öffentlichen Raum – dies nur nebenbei.
Unabhängig von der Bekämpfung der Coronakrise hängt vieles in der Zukunft auch davon ab, ob und wie wir uns als Gesamtgesellschaft gegen die drohende Klimakrise aufstellen. Ein bundesweites Böllerverbot (auf öffentlichem wie privatem Grund) wäre in diesem Zusammenhang eine begrüßenwerte wie geringfügige Party-Einschränkung mit einer bedeutsamen Wirkung.