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Dienstag, 19.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Meinung

Kommentar zu den Augsburger Corona-Protesten: Warum die Strategie der Stadt falsch ist

Warum die Stadt Augsburg in Sachen „Corona-Demonstrationen“ den falschen Kurs gewählt hat

Kommentar von Siegfried Zagler

Corona-Demonstration in der Augsburger Innenstadt Foto © DAZ

Dass „Spaziergänge“ und auch angezeigte Demonstrationszüge als Protest gegen Impfpflicht, staatliche Infektionsschutzmaßnahmen und städtische Verordnungen in Deutschland von rechten Kräften sehr erfolgreich organisiert werden, ist nachweislich zutreffend. Dass sich diesen Protestzügen immer mehr Menschen aus dem bürgerlichen Spektrum der bundesdeutschen Gesellschaft anschließen, ist von Wochenende zu Wochenende zunehmend erkennbar.

Beides ist in hohem Maße beunruhigend und birgt politische Gefahren, die sich aktuell noch nicht abschätzen lassen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am 19. Januar in einer Rede im Schloß Bellevue erklärt, dass er es mit Sorge sehe, dass rechtsextreme Kräfte, die den Rechtsstaat angreifen würden, die Proteste „für ihre Zwecke instrumentalisieren und zunehmend andere vor ihren demokratiefeindlichen Karren spannen.“ Immerhin ein klares Wort.

Unabhängig davon lässt sich festhalten, dass sich Deutschland in einer schweren Notlage befindet, die das Gesundheitssystem überlastet und vielen Menschen Tod und schwere Leiden bringt. Noch nie waren die Inzidenzwerte höher. Menschen sterben weiterhin an und im Zusammenhang mit Corona, weltweit bisher über 5,6 Millionen, in Deutschland über 117000.

16 Millionen Menschen in Deutschland sind nicht geimpft

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit bleibt dennoch ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut, auch wenn es um die Impfpflicht geht. Der deutsche Ethikrat hat das kürzlich herausgearbeitet und hinzugefügt, dass er im Sinne des Gemeinwohls dennoch für eine Impfpflicht plädiere, doch zuvor müsse die Politik alles tun, um Impfbarrieren zu überwinden. 16 Millionen Menschen in Deutschland sind nicht geimpft, jeder einzelne sollte das auf sehr einfache  Weise ändern können. Es ist ein Skandal, dass das immer noch nicht der Fall ist.

Bei einer Abwägung unter besten Voraussetzungen solle demnach der gesamtgesellschaftliche Wert der Vermeidung von Krankheit und Tod höher bewertet werden als individuelle Bedenken bezüglich möglicher Impfnebenwirkungen. Ein kluges Statement aus medizinisch-ethischer Sicht, das nun Eingang in die Gesetzgebung finden sollte.

VGH: Nur ein präventives Verbot könne die Gefahr zahlreicher Infektionen verhindern

Beim höchsten Verwaltungsgericht Bayerns, dem Verwaltungsgerichtshof in München, hat diese ethische Bewertung bereits Zugang gefunden. So hat der VGH entschieden, dass die Stadt München in ihrer Gefahrenprognose nach Erfahrungen bei Versammlungen in den letzten Wochen zu Recht davon ausgegangen sei, dass nur mit einem präventiven Verbot die Gefahr zahlreicher Infektionen mit dem Coronavirus verhindert werden könne.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot von Corona-Spaziergängen in München durch die Stadt also vorläufig bestätigt – und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts München im Schnellverfahren kassiert. Dies teilte der Verwaltungsgerichtshof am Dienstagabend, den 19. Januar mit. Auch eine Interessenabwägung falle zu Gunsten des öffentlichen Interesses an einer Verhinderung weiterer Infektionen aus. Ein bloßer Verstoß gegen die Anzeigepflicht von Versammlungen könne die präventiven Verbote voraussichtlich nicht rechtfertigen, erklärten die Richter. Es spreche Überwiegendes dafür, dass sich dies im Hauptsacheverfahren als unvereinbar mit der vom Grundgesetz geschützten Versammlungsfreiheit erweisen könnte.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (Az. 10 CS 22.162) ist unanfechtbar. Und er gibt den Kommunen nicht nur einen ethischen Leitfaden in die Hand, sondern auch eine gewisse Rechtssicherheit bei ihren Allgemeinverfügungen im Sinne des Infektionsschutzes.

„Augsburger Dreiklang“ funktioniert nicht

Am 18. Januar, also einen Tag vor diesem VGH-Beschluss, hielten OB Eva Weber und Ordnungsreferent Frank Pintsch zusammen mit einem Vertreter der Polizei eine Pressekonferenz ab, auf der OB und Ordnungsreferent eine gegenteilige Rechtseinschätzung zum Ausdruck brachten. OB Weber räumte zwar ein, dass bezüglich der rechtlichen Abwägung Infektionsschutz vs. Versammlungsfreiheit juristisch noch nichts entschieden sei, aber ihrer Auffassung nach würde vieles dafür sprechen, dass der Ausschlag am Ende des Tages in Richtung Versammlungsfreiheit gehe.

Weber und Pintsch spielten auf der städtischen Pressekonferenz dieselbe Klaviatur wie im Ältestenrat. Es sei unverständlich und empörend, was auf den Versammlungen zu hören sei, aber eben vom Versammlungsrecht gedeckt. Deshalb müsse man im Gegensatz zu München und anderen Städten einen anderen Weg finden. Dabei gehe es um den Dreiklang Versammlungsrecht, Friedlichkeit, Infektionsschutz, so Ordnungsreferent Frank Pintsch, der in Augsburg alle Kategorien realisiert haben möchte.

Der Wind hat sich in Bayern zugunsten des Infektionsschutzes gedreht

Es leuchte ein, dass vielen Bürgern, die sich an die Infektionsschutzmaßnahmen halten, das Messer im Hosensack aufgehe, wenn sie diese Demonstrationen sehen. „Aber aus populistischen Gründen etwas verbieten und abwarten, was die Verwaltungsgerichte sagen – das mach ich nicht“, so Augsburgs Oberbürgermeisterin Eva Weber im Brustton der Überzeugung, dass im juristischen Spannungsfeld Infektionsschutz – Versammlungsfreiheit, letzteres höher hänge. Man muss Eva Weber und Frank Pintsch zugestehen, dass sie Jura studiert haben und ihre Haltung sich wohl aus ihrer Ausbildung ableitet. „Das Versammlungsrecht dürfe nicht durch die Politik gebeugt werden.“ So könnte man diese durchaus veritable Haltung grob zusammenfassen.

Doch nun hat sich der Wind in Bayern zugunsten des Infektionsschutzes gedreht. Nun stehen Weber und Pintsch im Regen des VGH, den sie nicht kommen sahen und nicht ignorieren können. Nur mit einem präventiven Verbot könne die Gefahr zahlreicher Infektionen mit dem Coronavirus verhindert werden, sagt der Verwaltungsgerichtshof.

Corona-Demonstrationen haben eine gewalttätige Dimension

Frank Pintsch und Eva Weber haben darüber hinaus das Problem, dass sie der fragwürdigen Wirklichkeitsrekonstruktion der Augsburger Polizei gefolgt sind. Demonstrationen, die Staat und Bürger verhöhnen, indem sie gegen Infektionsschutzmaßnahmen verstoßen, sind nicht friedfertig. Sie sind das Gegenteil davon. Gewalt fängt nicht bei Flaschenwürfen oder tätlichen Übergriffen an. Die strukturelle, staatszersetzende Gewalt, die von diesen Demonstrationen ausgeht, hat eine starke gewalttätige Dimension. Nicht nur im abstrakten Sinn, sondern auch sehr konkret politisch: Indem sie öffentlich ihre krude Fantasien verbreiten und weitgehend auf den Infektionsschutz pfeifen, fordern sie die Bevölkerung implizit dazu auf, auch in diese Richtung zu gehen. Von Weber und Pintsch ist diese gefährliche politische Dimension auf ihrer Pressekonferenz ungenügend herausgearbeitet worden.

Augsburg ist mit einem Inzidenzwert von zirka 1000 wieder ein Corona-Hotspot. Und Augsburg ist zu einer Art Landeshauptstadt der Corona-Demonstrationen geworden, mit Teilnehmerzahlen jenseits der 4000, was wohl auch damit zu tun hat, dass diesen Versammlungen seitens der Stadt erlaubt wird, sich weitläufig durch die Innenstadt zu bewegen. Offenbar zieht das die Massen aus dem Umland nach Augsburg. Das ist keine Folge von „Augenmaß“, wie es Frank Pintsch gerne in Anspruch nehmen würde, sondern von einer Rechtsauffassung, die sich zeitnah ändern sollte.

Die Unterscheidung angemeldet/unangemeldet verliert ihre Relevanz, wenn ohnehin der Infektionsschutz missachtet wird

Dazu sollte in diesen Zeiten gehören, dass auch angemeldete Demonstrationen härtere Auflagen erhalten. Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl ließe sich juristisch wohl damit begründen, dass die Augsburger Polizei bei größeren Demonstrationen nicht mehr in der Lage ist, dafür zu sorgen, dass die staatlichen Infektionsschutzauflagen eingehalten werden. Übrigens auch eine Erkenntnis, die sich aus der städtischen Pressekonferenz gewinnen ließ. Die Unterscheidung zwischen unangemeldeten und angemeldeten Demonstrationen ist irrelevant, wenn bei beiden die Infektionsschutzauflagen missachtet werden, ohne dass diese Demonstrationen aufgelöst werden.

Augsburg als Hochburg der Coronaleugner-Szene?

Das Innenministerium sowie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof haben der Stadt Augsburg Instrumente gereicht. Nun sollte die Stadt ihren eigenwilligen Kurs korrigieren. Stephanie Schuhknecht und Cemal Bozoğlu, die beiden Augsburger Grünen im Bayerischen Landtag, haben diesbezüglich das Feuer eröffnet. Das Versammlungsrecht sei ein hohes und zu verteidigendes Gut in unserer Demokratie, schreiben sie in ihrer gestrigen Stellungnahme. Grundbedingung sei aber, dass die Versammlungen nicht unangemeldet stattfinden würden und sich die Teilnehmenden an die Auflagen hielten. „So wie bei anderen Kundgebungen üblich, sollten Polizei und Ordnungskräfte auch bei den Corona-Demos penibel auf die Beachtung der Corona-Schutzbestimmungen achten. Wir erwarten eine klare Ansage aus dem Innenministerium, da wir befürchten, dass Augsburg mehr und mehr als eine „Hochburg der Coronaleugner-Szene“ wahrgenommen werden könnte.“

Die Stadt Augsburg hat in der Coronapolitik falsche Signale gesendet (Christkindlesmarkt), merkwürdige Verordnungen erlassen und nun bei den Demonstrationen falsche Prioritäten gesetzt. Höchste Zeit, dass sie vom Freistaat und Stadtrat auf den richtigen Kurs gebracht wird.