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Freitag, 19.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Köpfhaus: Stadt scheitert mit eigener Treppenlösung

In der Auseinandersetzung um die denkmalgerechte Erschließung des Köpfhauses musste die Bauverwaltung eine Niederlage hinnehmen. Der Amtsvorschlag einer Außentreppe auf dem südlich anschließenden Grundstück scheiterte am Einspruch des Nachbarn.

Stadtheimatpfleger Eberhard Hilbich hatte ein Modell gebaut, auch die Kosten für die Treppenkonstruktion im benachbarten Hinterhof waren bereits ermittelt. Vergeblich, denn am vergangenen Freitag kam das Nein des Eigentümers des Hofes, der Württembergischen Lebensversicherung mit Sitz in Stuttgart. Der Hof diene dem benachbarten Warenhaus zur Ver- und Entsorgung. Man rechne bei erhöhter Personenfrequenz mit Problemen bei der Nutzung, zudem mit erheblichen Störungen des Geschäftsbetriebs durch die Bauarbeiten.

Die weitere Zukunft des Köpfhauses am südlichen Ende der Philippine-Welser-Straße ist damit mehr als ungewiss. Denn die vorhandenen Treppen entsprechen nicht den heutigen Anforderungen der Bauordnung und des Brandschutzes. So ist die gewaltige Freitreppe vom Erdgeschoss ins erste Obergeschoss räumlich nicht abgeschlossen. Der geplante Einbau eines bauordnungsrechtlich einwandfreien Treppenhauses in einer Nebenraumzone wird wiederum vom Denkmalschutz abgelehnt. Bereits im März 2008 sei ein Bauantrag eingereicht worden, im Juni hätte man mit dem Bau beginnen wollen, so Architekt Volker Schafitel. Ins Köpfhaus, das Karstadt im November 2007 an einen Investor verkauft hatte, sollte hochwertige Gastronomie einziehen, in die oberen Stockwerke Büros. Seit einem halben Jahr herrscht nun schon Tauziehen um die richtige Treppenlösung. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens hatte die Stadt einen Alternativvorschlag mit einer Treppe im Hinterhof des Nachbargebäudes ausgearbeitet, laut Schafitel um 650.000 Euro teurer als seine Innenlösung.

Schafitel-Entwurf: So könnte das Erdgeschoss des Köpfhauses aussehen


Mangels Nachbarmitwirkung ist der Amtsvorschlag nun vom Tisch, eine Lösung noch nicht in Sicht. Auch der Bauausschuss hat den Bauantrag in seiner letzten Sitzung am 16. Oktober von der Tagesordnung genommen und möchte das Köpfhaus jetzt zum Gegenstand eines Ortstermins machen. Die Besichtigung soll vor der nächsten Ausschuss-Sitzung im November stattfinden.

Hintergrund:

Die Anforderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) an Treppenhäuser

Artikel 31 BayBO: Für Nutzungseinheiten wie Wohnungen, Praxen oder selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein. Für Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen.

Artikel 33 BayBO: Jede notwendige Treppe muss zur Sicherstellung der Rettungswege aus den Geschossen ins Freie in einem eigenen, durchgehenden Treppenraum liegen (notwendiger Treppenraum). Die Wände notwendiger Treppenräume müssen hochfeuerhemmend sein.