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Sonntag, 11.08.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Königsplatzumbau: Bürger entscheiden über Tunnellösung

Gestern Mittag um 13 Uhr überreichten die Initiatoren des so genannten „Tunnelbegehrens“ dem 2. Bürgermeister der Stadt Augsburg Hermann Weber exakt 11.927 Unterschriften Augsburger Bürger, zirka 2000 mehr als für das Quorum eines Bürgerentscheids notwendig ist.

Gottfried Schröder, Erika Still-Hackel, Wolf Noack (v.l.)

Gottfried Schröder, Erika Still-Hackel, Wolf Noack (v.l.)


Innerhalb von drei Monaten haben die Initiatoren Erika Still-Hackel, Wolf Noack und Gottfried Schröder mit „ihrem Tunnelbegehren“ dafür gesorgt, dass die Augsburger Bürgerschaft die Königsplatzumbaupläne der Stadtregierung (Bebauungsplan 500) mit einem Bürgerentscheid zu Fall bringen könnte.

Nach Auskunft von Gottfried Schröder haben die Initiatoren die Unterschriftslisten vor der Abgabe bezüglich der Korrektheit der Unterschriften überprüft und selbst 300 Unterschriften aus den Listen gestrichen. Die Unterzeichner des Begehrens sprechen sich für einen flüssigen motorisierten Individualverkehr unter dem Königsplatz zur Verbindung von Konrad-Adenauer-Allee und Fuggerstraße aus. Mit Ausnahme der FDP haben sich alle politischen Parteien in Augsburg gegen die geforderte Tunnellösung positioniert.

„Die Wahrscheinlichkeit für ein Ratsbegehren liegt zwischen null und hundert Prozent“

Die Zulässigkeit für den Bürgerentscheid steht laut OB Kurt Gribl dennoch nicht zur Disposition. Nun hat die Verwaltung einen Monat Zeit die Unterschriften zu prüfen. Am 30. September entscheidet der Stadtrat über die Zulässigkeit und wohl auch darüber, ob man als Stadt dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegensetzen soll. Mit einem Ratsbegehren könnte die Stadt im Streit um den besseren Königsplatz die Initiative an sich ziehen und den Bürgerentscheid mit einer eigenen Fragestellung überholen. Dafür würde eine einfache Mehrheit im Stadtrat ausreichen. Der Vorteil des Ratsbegehren für die Stadt gegenüber einem Bürgerbegehren bestünde gemäß Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. September 2009 (Az.: 4 CE 09.2403) darin, dass das Sachlichkeits- und Objektivitätsgebot entfallen würde, das die Stadt im Fall eines Bürgerbegehrens zur Neutralität verpflichtet. Die Stadt könnte – genauso wie die Tunnelbefürworter – kräftig die Werbetrommel in eigener Sache rühren, also offensiv für einen tunnelfreien Königsplatz werben. Ob ein Ratsbegehren kommt, ist derzeit noch völlig offen: „Die Wahrscheinlichkeit für ein Ratsbegehren liegt zwischen null und hundert Prozent“, so Hermann Weber gestern auf Anfrage zur DAZ.

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