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Dienstag, 14.01.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Klimacamp: Stadt geht gegen das Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts in Berufung — Grüne kritisieren Vorgehen der Stadt

Nach juristischer Prüfung des Sachverhalts beantragt die Stadt Augsburg beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung. Geklärt werden soll, ob es sich bei dieser Zusammenkunft tatsächlich um eine Versammlung handelt.

Klimacamp © DAZ

Die Entscheidung über die Einlegung von Rechtsmitteln sei eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung und nicht der Beschlusskompetenz des Stadtrats. Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte in seiner Entscheidung vom 10. November 2020 festgestellt, dass es sich nach seiner Auffassung beim „Klimacamp“ auf dem Fischmarkt im rechtlichen Sinn um eine Versammlung handelt.

„Den Antrag auf Zulassung der Berufung stellen wir, weil wir Grundsatzfragen des Versammlungsrechts berührt sehen und nicht, weil die Stadt das Thema Klima hintenanstellt, denn das Gegenteil ist der Fall. Die Versammlung auf dem Fischmarkt wird in der Stadtgesellschaft unterschiedlich wahrgenommen und bewertet. Als Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg möchte ich daher rechtlich klären lassen, ob unbefristetes Campieren auf öffentlichen Plätzen unter den durch das Grundgesetz geschützten Versammlungsbegriff fällt – auch, um mit eventuellen und zukünftigen Versammlungen anderer Interessensgruppen umgehen zu können, die eine ähnliche Form wählen möchten“, so Oberbürgermeisterin Eva Weber, die mit ihrer Haltung große Zustimmung bei der CSU findet.

CSU-Fraktion begrüßt die Entscheidung

„Fakt ist, und hierbei stehen wir zu 100 Prozent hinter der Aussage und dem weiteren Vorgehen der Stadtverwaltung, dass es uns rein um die juristische Prüfung von Grundsatzfragen einer Versammlung mit unbegrenzter Dauer geht und wie wir zukünftig mit vergleichbaren Aktionen umzugehen haben. Das Thema Klimaschutz und dessen Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit wird keineswegs in Frage gestellt. Dies sieht man deutlich an unserem Zukunftsplan für Augsburg, den bereits erreichten und geplanten Maßnahmen und Konzepten zu Klimaschutz, zur Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit“, so der Fraktionschef der Augsburger CSU-Stadtratsfraktion, die Wert darauf legt, dass es sich bei der Zulassung zur Berufung um keine politische Entscheidung handelt, da die Stadtratsfraktion keinerlei Einfluss auf dieses Verfahren habe, sondern allein die Stadtverwaltung dafür verantwortlich sei.

Grüne Fraktion kritisiert die Entscheidung 

Das sieht nun der Koalitionspartner der Grünen anders: „Die Klage der Stadt vom Juli 2020 ist in erster
Instanz gescheitert. Die Grüne Fraktion im Augsburger Stadtrat fasst das Urteil positiv auf und steht weiterhin solidarisch zu den Aktivist*innen.“

„Wir freuen uns darüber, dass das Verwaltungsgericht das Klimacamp klar als Demonstration eingestuft hat. Somit herrscht nun auch juristische Klarheit. Wir als Fraktion waren uns früh einig, dass das Camp richtig und wichtig ist. Denn es schafft Aufmerksamkeit für das existenziell wichtige Thema Klimaschutz, bietet allen Augsburger*innen Informationen und erinnert uns alle täglich daran, wo unsere Prioritäten liegen sollten. Seit Juli campen die Aktivist*innen auf dem Fischmarkt und auch jetzt in der kalten Zeit setzen sie ihren Protest fort.“ Die Grüne Fraktion sei sich darüber im Klaren, was dies den jungen Menschen abverlange und arbeite daran, ihren Forderungen entgegenzukommen.