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Dienstag, 26.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

„Kleine Hilfen“ für Alleinstehende und Senioren

„Kleine Hilfen“ heißt ein neues Projekt im Netz der Armutsprävention in Augsburg. 50.000 Euro Jahresetat hat die Stadt jetzt und für die Folgejahre bereit gestellt.

Das gestohlene Fahrrad des gehbehinderten Rentners, der zur Stolperfalle werdende alte Teppichboden, ein tropfender Wasserhahn, eine fehlende Krankenversicherung, eine mit dem Gehwagen unüberwindliche Türschwelle, die Anschlussgebühr für den Hausnotruf: Wer bereits mit Nachteilen leben muss, für den können solche scheinbar kleinen Schwierigkeiten große Probleme verursachen. Vor allem alleinstehende Personen finden sich leicht in schwierigen Lebenssituationen wieder. Dem will „Kleine Hilfen“ entgegenwirken. Sozialreferent Max Weinkamm, Stadtrat Erwin Gerblinger, Wolfgang Leichs (Chef des Amtes für Soziale Leistungen) und Robert Kern (Sachgebietsleiter für Wohnraumversorgung im gleichen Amt) stellten gestern das Projekt den Medien vor.

„Kleine Hilfen“, der vierte Baustein neben den Projekten Sozialpaten, Wohnhilfeprojekt und Kinderchancen, soll für eine Stärkung der Armutsprävention in Bereichen sorgen, in denen eine niederschwellige Hilfestellung bisher nicht möglich war, so Max Weinkamm. Das Projekt soll Lücken im Hilfenetz schließen und gesetzliche Leistungsansprüche ergänzen.

„Ein lernendes Projekt“

Zielgruppen sind Alleinstehende, Senioren und Alleinerziehende. Anlaufstellen sind folgende vier Verbände: der Sozialdienst katholischer Frauen SkF, der Katholische Verband für soziale Dienste SKM, Donum Vitae (Alleinerziehende) und die Seniorenfachberatungen in den jeweiligen Stadtteilen. Richtlinien gibt es derzeit nicht, man arbeitet auf Vertrauensbasis: „Wir tasten uns heran, es ist ein lernendes Projekt“, so Robert Kern gestern.

Die Antragstellung erfolgt „fast unbürokratisch“ mit einem kleinen Formular, wie Wolfgang Leichs erklärt. Vorgänge gehen nur durch zwei Hände, Hilfe kann deshalb schnell und unkompliziert schon nach wenigen Tagen gewährt werden. Da die Antragstellung über die teilnehmenden Verbände erfolgt, sieht Leichs keine Missbrauchsgefahr. Dies bestätigt auch Gisela Hettinger vom SkF: „Wir kennen unser Klientel und wissen, wer wirklich bedürftig ist und wer Leistungen nur ‚mitnehmen‘ will“.

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