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Samstag, 17.08.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Klage gegen Aufwandsent­schädigung: Entscheidung frühestens am Freitag

Die Fraktionen der AfD, der CSM und von Pro Augsburg wehren sich mit einem Normen­kontroll­antrag beim Münchener Verwaltungs­gerichtshof gegen die vom Stadtrat beschlossene Neuregelung der Aufwands­entschädigungs­satzung. Heute war mündliche Verhandlung. Am Freitag ist mit der Entscheidung des Verwaltungs­gerichtshofs zu rechnen.

Auf Initiative und mit den Stimmen der CSU- und SPD-Fraktion hat der Augsburger Stadtrat in seiner Sitzung vom 24. Juli beschlossen, die Aufwandsentschädigung künftig nach der Größe der Fraktionen zu bemessen. Begründet hatten die Fraktionen von CSU und SPD ihren Vorstoß damit, dass eine größere Fraktion für die Fraktionsvorsteher auch mehr zusätzliche kommunalpolitische Aufgaben und Termine bedeuten würden und somit auch mehr Arbeitsaufwand bei der politischen Willensbildung auf sie zukäme.

„Das ist unzutreffend“, so die Fraktionsvorsitzende der CSM, Claudia Eberle, „denn tatsächlich haben wir dieselben Aufgaben wie ein Bernd Kränzle oder eine Margarete Heinrich“. – „Der Stadtrat von Augsburg hat mit der Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung seinen Spielraum überschritten und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz“, erklärt der Rechtsanwalt der drei Fraktionen, Dr. Simon Bulla. Und weiter: „Wir sind zuversichtlich, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Neuregelung der Aufwandsentschädigung aufgrund dieser verfassungswidrigen Ungleichbehandlung aufheben wird“. Die Fraktionen der AfD, CSM und Pro Augsburg haben deshalb am 18. September einen Normenkontrollantrag beim Münchner Verwaltungsgerichtshof gestellt. Heute fand diesbezüglich die mündliche  Verhandlung in München statt. Von den Vertretern der Stadt (Stadtdirektor Josef Schwarz) und der Kläger (Thomas Lis, Claudia Eberle, Rudolf Holzapfel wurden die jeweiligen Sichtweisen zur Sache vorgetragen. Zu einer Entscheidung kam es noch nicht. Mit einem Urteil ist nach Auskunft der VGH-Pressesprecherin frühestens am Freitag zu rechnen. Nach Informationen der DAZ sieht es nicht danach aus, dass das Gericht die Rechtsauffassung der Kläger teilt. Die Entscheidung bleibt selbstverständlich nach der mündlichen Verhandlung offen und wird in der politischen Stadt mit Spannung erwartet.

Normenkontrollverfahren



Als Normenkontrolle bezeichnet man die Überprüfung von Rechtsnormen daraufhin, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind, im vorliegenden Fall mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes: “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.”



Gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung entscheidet das Oberverwaltungsgericht auf Antrag über die Gültigkeit von “im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften”. Den Antrag kann jede natürliche oder juristische Person stellen, die geltend macht, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden.



Die beiden letzten spektakulären Fälle, in denen der Verwaltungsgerichtshof in München Augsburger Satzungen kassiert hat, waren das so genannte “Döner-Verbot” und der Bebauungsplan Nr. 500 “Königsplatz und Augsburg-Boulevard”.