Kaffeehaus Aran: Baukunstbeirat lehnt Pläne für Außenbewirtung ab
Weniger Außengastronomie als geplant soll das Kaffeehaus Aran erhalten, das Anfang Oktober im Köpfhaus eröffnet hat. Der Baukunstbeirat der Stadt lehnte eine beantragte Bestuhlung auf dem Fuggerplatz mit bis zu 112 Plätzen ab.
So sollte die Außenbewirtung des Aran nach den Vorstellungen des Architekten Volker Schafitel aussehen: sieben Tische mit Bänken entlang der Nordfassade des Köpfhauses und bis zu 20 Vierertische um das Fuggerdenkmal, bedeckt von einem Meer aus großen quadratischen Sonnenschirmen.
Geplante Außenbestuhlung vor dem Köpfhaus
Deutlich zu viel für den Baukunstbeirat der Stadt, der den Stadtrat in städtebaulichen und baukünstlerischen Fragen berät, die für die Erhaltung oder weitere Gestaltung des Augsburger Stadtbilds von Bedeutung sind. Der Rat, der nur in nichtöffentlicher Sitzung tagt, konnte sich bei der Begutachtung des Bauantrags allenfalls eine “lockere Bestuhlung mit Tischen und Einzelstühlen und ohne Schirme” vorstellen. Maximal 40 bis 50 Stühle sollen es sein und damit weniger als die Hälfte der geplanten Plätze. Dabei sollen sowohl das Fuggerdenkmal als auch die Fassade des Köpfhauses frei gehalten werden.
“Augsburg hat seine eigenen Ansichten”
Auch die persönliche Vorstellung des Bauantrags durch Volker Schafitel, bei der auf eine von Aran in Rosenheim bereits realisierte Außenbestuhlung im historischen Umfeld verwiesen wurde, konnte das hochrangig besetzte Gremium aus Architekten, Historikern und Politikern nicht überzeugen.
Ebenso ging das Beispiel am Piazza delle Erbe in Verona, auf dem Schirme, Stühle und Tische und sogar Marktstände den Platz beleben und ihm zu weltweitem Ruhm verholfen haben, “am Gremium spurlos vorüber”. “Augsburg hat seine eigenen Ansichten”, so der Architekt resignierend.
Selbst eine reduzierte Bestuhlung vor dem Köpfhaus könnte möglicherweise nur vorübergehender Art sein: Der Baukunstbeirat empfahl nämlich, eine Genehmigung “vorbehaltlich des Wettbewerbsergebnisses für die Umgestaltung der Fußgängerzone” zunächst befristet zu erteilen. Angesichts der angespannten Haushaltslage kann bis zur Durchführung eines solchen Wettbewerbs, der einen sechsstelligen Betrag kostet, allerdings noch viel Zeit vergehen.