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Freitag, 22.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

IHK begrüßt Reform der Insolvenzordnung

Ende Oktober hat der Bundestag das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beschlossen. Mit dieser Reform der Insolvenzordnung haben vor allem Familienunternehmen bei Schieflagen bessere Sanierungschancen.



Darauf wies die IHK Schwaben am Dienstag hin. Das Gesetz, das im ersten Quartal 2012 in Kraft treten soll, ermöglicht Unternehmern künftig selbst, das heißt in Eigenverwaltung ihr Unternehmen zu sanieren. „Dies ist von erheblicher Bedeutung, da viele Unternehmer, die Gesellschafter und Geschäftsführer sind, den Kontroll- und Eigentumsverlust bei einer Insolvenz fürchten“, erklärt Oliver Heckemann, Leiter des IHK-Geschäftsfeldes Recht / Fair Play. Das neue Gesetz bietet für den Fall einer drohenden Zahlungsunfähigkeit einen Schutzschirm an: Der Unternehmer kann drei Monate lang mit Gläubigergruppen ein Sanierungskonzept ausarbeiten, ohne Vollstreckungsmaßnahmen fürchten zu müssen und anschließend beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Eigenverwaltung stellen.

„Das Gericht wird diesem Antrag dann – anders als in der Vergangenheit – in der Regel zustimmen“, schätzt Heckemann. Das werde auch für die Gläubiger von Vorteil sein, die im Fall einer Insolvenz meist nicht mehr als fünf von hundert Euro ihrer Forderungen zurückerhalten. Bei Insolvenzplänen erhalten die Gläubiger dagegen in der Regel zwanzig Euro und mehr zurück. „Das Gesetz ist sehr zu begrüßen“, so IHK-Vizepräsident Dr. Sebastian Priller, geschäftsführender Gesellschafter der Brauerei Riegele. „Es stärkt vor allem die Familienunternehmen – 95 Prozent aller schwäbischen Unternehmen, weil die Chance zu einem Neuanfang trotz einer Insolvenz nun realistisch ist.“