Justiz
Hummel legt Berufung ein
Im Indizienprozess gegen den Augsburger Stadtrat Peter Hummel (FW) kam das Amtsgericht Augsburg zur Auffassung, dass Hummel verleumdet und beleidigt habe. Hummel bestreitet diese Tatvorwürfe und legt nun gegen den Schuldspruch Berufung ein.
Laut Staatsanwaltschaft habe Hummel WSA-Stadtrat Grab in einem Brief an den Vorsitzenden der Freien Wähler Augsburger Land wahrheitswidrig des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Verfasst soll der Brief von einer Frau sein, die es laut Polizei aber gar nicht geben soll. Außerdem wurde Hummel vom Amtsgericht Augsburg wegen Beleidigungen auf Facebook bezüglich einer ehemaligen Parteifreundin verurteilt.
Hummel bestreitet die Vorwürfe und wirft der Polizei vor, einseitig ermittelt zu haben, weshalb nun Anwalt Marco Müller vor dem Landgericht Augsburg den Fall komplett neu aufgerollt haben möchte. Man habe Nachermittlungen beantragt, da die Beweislage viel zu dünn sei und Hummels technischen Geräte (Laptop, Handy etc.) als “Tatmittel nicht in Betracht kommen”. Peter Hummels Anwalt Marco Müller geht nicht davon aus, dass das Landgericht Augsburg den Fall noch in diesem Jahr neu verhandelt.