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Montag, 09.03.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Hinweise zur OB-Stichwahl am 22. März

Vor der Stichwahl um das Augsburger Ober­bürger­meister­amt am Sonntag, 22. März, informiert das Wahlamt über Möglich­keiten zur Stimmabgabe und zur Beantragung von Briefwahl­unterlagen.

Von Bruno Stubenrauch

Viele Augsburgerinnen und Augsburger haben bereits Briefwahl für die Stichwahl beantragt: Von insgesamt 60.105 Briefwahlanträgen zur Kommunalwahl am 8. März waren das 57.761. Diese erhalten automatisch die Unterlagen für die Stichwahl.

Neu Entschlossene oder vormals Unent­schlossene, die jetzt doch noch Briefwahl für die OB-Stichwahl beantragen wollen, können dies per E-Mail an briefwahl@augsburg.de oder per Post über die Rückseite der Wahl­benach­richtigung tun. Sobald die neuen Stimmzettel ein­getroffen sind – voraus­sichtlich Mitte der Woche – ist die Beantragung auch online möglich. Dann wird auch wieder die Direktwahl im Bürgerbüro Stadtmitte angeboten.

Die Wahlbriefe sollten wegen der kurzen Frist möglichst früh zurück­gesendet oder in den Wahl­brief­kasten am Verwaltungs­zentrum (Blaue Kappe) eingeworfen werden. Letzte Leerung ist am Wahlsonntag um 18 Uhr.

Stimmabgabe im Wahllokal

Das Wahlamt weist außerdem auf die Möglichkeit hin, am Sonntag, 22. März seine Stimme wieder im Wahllokal abzugeben. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet; benötigt werden möglichst die Wahl­benach­richtigung sowie ein gültiger Lichtbild­ausweis. Weitere Infor­mationen gibt es unter augsburg.de/kommunalwahl.