Hinweise zur OB-Stichwahl am 22. März
Vor der Stichwahl um das Augsburger Oberbürgermeisteramt am Sonntag, 22. März, informiert das Wahlamt über Möglichkeiten zur Stimmabgabe und zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Von Bruno Stubenrauch
Viele Augsburgerinnen und Augsburger haben bereits Briefwahl für die Stichwahl beantragt: Von insgesamt 60.105 Briefwahlanträgen zur Kommunalwahl am 8. März waren das 57.761. Diese erhalten automatisch die Unterlagen für die Stichwahl.
Neu Entschlossene oder vormals Unentschlossene, die jetzt doch noch Briefwahl für die OB-Stichwahl beantragen wollen, können dies per E-Mail an briefwahl@augsburg.de oder per Post über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung tun. Sobald die neuen Stimmzettel eingetroffen sind – voraussichtlich Mitte der Woche – ist die Beantragung auch online möglich. Dann wird auch wieder die Direktwahl im Bürgerbüro Stadtmitte angeboten.
Die Wahlbriefe sollten wegen der kurzen Frist möglichst früh zurückgesendet oder in den Wahlbriefkasten am Verwaltungszentrum (Blaue Kappe) eingeworfen werden. Letzte Leerung ist am Wahlsonntag um 18 Uhr.
Stimmabgabe im Wahllokal
Das Wahlamt weist außerdem auf die Möglichkeit hin, am Sonntag, 22. März seine Stimme wieder im Wahllokal abzugeben. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet; benötigt werden möglichst die Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiger Lichtbildausweis. Weitere Informationen gibt es unter augsburg.de/kommunalwahl.
