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Freitag, 22.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Hausverbot für Störer: Ullrich macht Ernst

Stadt wirbt bei Gastronomen um Beteiligung



Gastronomiebesucher, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen erheblicher Straftaten im Zusammenhang mit Besuchen der Augsburger Gastronomieszene eingeleitet ist, die gar bereits angeklagt sind und bei denen Wiederholungsgefahr vermutet werden muss, sollen über einen angemessenen Zeitraum vom Besuch Augsburger Lokalitäten ausgeschlossen werden. Die Stadt will hierzu mit Einwilligung der Wirte für deren Lokale ein Hausverbot aussprechen, das umso wirkungsvoller ist, je mehr Gastronomiebetriebe sich am Projekt beteiligen.

Ordnungsreferent Volker Ullrich setzt hierbei auf Abschreckung: „Eine direkte Kontrolle des Hausverbots ist weder angebracht noch praktikabel. Es wird also keine Fahndungslisten bei den Augsburger Türstehern geben. Wer jedoch trotz Hausverbot erneut als Störer auffällt, muss mindestens mit einer Anzeige wegen vorsätzlichen Hausfriedensbruchs rechnen“, heißt es in einer städtischen Pressemitteilung vom Donnerstag.

Interessierte Gastronomen können sich das Vertragsformular zur Übertragung des Hausrechts auf die Stadt im Internet herunterladen:

» Hausrecht – Übertragung