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Freitag, 19.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Haushaltssperre: Stadt will sich finanzielle Spielräume sichern

Durch die negative Entwicklung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer bei gleichzeitg unabweisbaren Mehrausgaben werden für den Ausgleich des Augsburger Haushalts 2009 Sicherungsmaßnahmen nötig. OB Kurt Gribl hat deshalb am Montag eine haushaltswirtschaftliche Sperre erlassen.

Geänderte Prognosen zu den Auswirkungen der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Kommunalfinanzen von Seiten des Bayerischen Städtetages deuten auf einen ca. 15-prozentigen Rückgang des Gewerbesteueraufkommens 2009 gegenüber dem Basisjahr 2008 hin, so Gribl gestern auf einer Pressekonferenz. Der OB erwartet, dass Augsburg im bundesweiten Trend liegen wird. Das würde städtische Mindereinnahmen in Höhe von rund 13 Mio. Euro bedeuten. Verlässliche Aussagen gibt es erst ab Jahresmitte.

Gleichzeitig kommen auf die Stadt eine Reihe von Belastungen zu, die laut Gribl außerhalb des städtischen Einflusses liegen:

  • Bedarfszuweisungen (-2,6 Mio. €),
  • Bezirksumlage (-5,4 Mio. €),
  • Belastungsausgleich Ausländer-/Aussiedlersozialhilfe (-0,7 Mio. €),
  • Krankenhausumlage (-0,3 Mio. €),
  • KZVA-Umlage (-0,8 Mio. €) sowie
  • der Eigenanteil aus dem Konjunkturpaket II (ca. -4,0 Mio. €).

Stadt stellt Tätigkeit nicht ein

“Die Haushaltssperre bedeutet nicht, dass Augsburg alle Tätigkeiten einstellt oder sich auf einen Grundumsatz beschränkt”, so OB Kurt Gribl. Sie sei ein Gebot der Vorsorge. Es werde gezielte punktuelle Einschränkungen, in erster Linie Selbstbeschränkungen geben, “die nach außen hin nicht weh tun”. Konkret gilt ab sofort beim Haushaltsvollzug:

  1. Budgetierte Sachausgaben, beispielsweise für Computer und Möbel, dürfen nur noch zu 95% bewirtschaftet werden.
  2. Freiwillige Leistungen der Stadt, z.B. Zuschüsse für Vereine, werden um 10% gekürzt.
  3. Die Nachbesetzungssperre beim Personal wird ab sofort um 3 Monate verlängert.
  4. Grundsätzlich sollen keine neuen Einzelprojekte mehr begonnen werden. Ausgenommen sind Maßnahmen des Konjunkturpakets II und des Science-Parks. Laufende Projekte wie z.B. das Curt-Frenzel-Stadion werden normal weitergeführt.

Insgesamt sollen so zwischen 4 und 6 Millionen Euro eingespart werden. Die Hauhaltssperre ist nicht befristet. Sie ist laut Gribl aber “genauso schnell aufgehoben wie sie erlassen wurde”. Entschieden wird darüber nach der Vorstellung des Nachtragshaushalts, der zur Jahresmitte aufgestellt wird.

Die Hauhaltssperre in der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV)



Im § 28 der KommHV heißt es zur haushaltswirtschaftlichen Sperre: “Wenn die Entwicklung der Erträge und Einzahlungen oder Aufwendungen und Auszahlungen es erfordert, ist die Inanspruchnahme von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren”.



Durch die Regelung in § 28 KommHV soll erreicht werden, dass der Haushalt ausgeglichen bleibt und eine Nachtragshaushaltssatzung vermieden wird. Zuständig für den Haushaltsvollzug ist die Verwaltung mit dem Ersten Bürgermeister an der Spitze. Grundsätzlich unterliegen der Erste Bürgermeister oder der Kämmerer keinerlei Beschränkungen bei der Einführung der Haushaltssperre.