Haushaltsberatungen beginnen mit Wassergrundstücken
Eine harte Klausurwoche ist für die Augsburger Stadträte angesagt. Am Montag beginnen im Finanzausschuss die alljährlichen Haushaltsberatungen. Bis Ende November muß der endgültige Haushaltsplan 2009 fertig sein.
Finanzreferent Hermann Weber hat bereits vorgearbeitet. 1.000 Seiten umfasst sein Haushaltsentwurf, den er am 30. Oktober (wir berichteten) dem Stadtrat vorgestellt hat. Die Zeit drängt. Gemäß Gemeindeordnung müssen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan spätestens einen Monat vor Beginn des neuen Haushaltsjahres – also in zwei Wochen – beschlossen und der Regierung von Schwaben als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Die Stadt muss dabei ihre Haushaltswirtschaft so planen und führen, daß die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist, unter Vermeidung der Überschuldung. Weitere in der Gemeindeordnung festgeschriebene Haushaltsgrundsätze sind Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Minimierung finanzieller Risiken. Auch Weitsicht ist gefragt: Die Stadt hat ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrundezulegen.
Altlast Trinkwassergrundstücke
Bevor es allerdings in Sachen Haushalt 2009 richtig zur Sache geht, steht am Montag Vormittag die Beseitigung einer “Altlast” auf der Tagesordnung des Ausschusses: Zur Rückabwicklung des Verkaufs der Trinkwassergrundstücke im Siebentischwald, einer “überplanmäßigen Ausgabe” für 2008, muss ein Beschluss gefasst werden. Insgesamt 18.314.700 € zuzüglich einer fünfprozentigen Verzinsung sollen noch heuer an die Stadtwerke Wasser GmbH zurückfließen. Die Deckung der Ausgaben erfolgt über Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 16,8 Mio. und bei den Einkommensteueranteilen in Höhe von 1,415 Mio. Die Finanzierung war von Teilen der SPD-Stadtratsfraktion vor wenigen Tagen öffentlich in Zweifel gezogen worden. Die Regierung von Schwaben hat inzwischen die Bereitstellung der Ausgabemittel im Rahmen einer Anfrage positiv geprüft.
Hintergrund: Haushaltsplan und Haushaltssatzung
Gemäß der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern hat die Stadt hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrags der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres sowie des sich daraus ergebenden Saldos des Ergebnishaushalts, des Gesamtbetrags der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres sowie des sich daraus ergebenden Saldos des Finanzhaushalts bei Haushaltswirtschaft.
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge, eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen sowie zu leistenden Auszahlungen. Er ist in einen Verwaltungshaushalt und einen Vermögenshaushalt zu gliedern. Der Haushaltsplan muß ausgeglichen sein.