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Dienstag, 08.10.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Hauptbahnhof: Pläne liegen öffentlich aus

Das Planfeststellungsverfahren zum Umbau des Augsburger Hauptbahnhofs im Rahmen der Mobilitätsdrehscheibe hat begonnen. Ab dem heutigen Montag, 13. September liegen die Pläne öffentlich aus.

Die Planfeststellung ist ein besonderes Verwaltungsverfahren, das für große Vorhaben an Stelle eines Bebauungsplanverfahrens oder eines Baugenehmigungsverfahrens durchgeführt wird. Antragstellerin beim Hauptbahnhof ist eine Projekt-GmbH der Stadtwerke Augsburg. Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens ist die Regierung von Schwaben. Der Beschluss, das Verfahren einzuleiten, war am 29. Juli 2010 im Stadtrat gefallen, die Unterlagen wurden Ende August eingereicht.

Ab heute, 13. September, bis einschließlich 12. Oktober 2010 liegen die Pläne einschließlich einer landschaftspflegerischen Begleitplanung, zahlreichen Gutachten zu Brandschutz, Schallschutz, Baugrund und Verkehr sowie ein Flucht- und Rettungskonzept öffentlich aus. Jeder Bürger kann die Unterlagen im Tiefbauamt (Annastr. 16, 1. Stock, Zi.Nr. 104, 86150 Augsburg) einsehen.

Anhörungsverfahren mit Erörterungstermin

Mit der Auslegung beginnt das so genannte Anhörungsverfahren, das in Art. 73 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt ist. Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, kann Einwendungen gegen diese bis spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 26. Oktober 2010, schriftlich beim Tiefbauamt oder bei der Regierung von Schwaben (Fronhof 10, 86152 Augsburg, Südflügel, Zi.Nr. S 114 oder Zi.Nr. S 204) erheben. Einwendungen per E-Mail sind nicht möglich.

Alle rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in einem Termin erörtert, den die Regierung von Schwaben noch ortsüblich bekannt machen wird und an dem die Einwender teilnehmen können. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Schwaben als Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Entscheidung ergeht als Planfeststellungsbeschluss. Mit dem Beschluss zum Hauptbahnhof wird zum Jahreswechsel 2011/2012 gerechnet. Baubeginn könnte dann im Jahr 2012 sein, 2018 könnte der umgebaute Hauptbahnhof in Betrieb gehen.