Hauptbahnhof: CSM schlägt Ratsbegehren vor
Nachdem am vergangenen Mittwoch die Initiatoren eines Bürgerbegehrens zirka 12.500 Unterschriften gegen die Untertunnelung des Hauptbahnhofes eingereicht haben, schlägt die CSM ein Ratsbegehren vor, „um langwierige juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden“, wie es in einer Pressemitteilung heißt.
Die CSM stehe zu allen bisher gefassten Beschlüssen zur Mobilitätsdrehscheibe und somit auch zum Tunnel mit der Umsteigehaltestelle unter dem Hauptbahnhof. Dennoch könne man 12.000 Unterschriften besorgter Bürger nicht einfach ignorieren, wie es weiter im Text heißt. Die CSM hat deshalb einen Antrag für ein Ratsbegehren mit folgenden Maßgaben eingereicht: Beibehaltung des Tunnels mit Umsteigehaltestelle unter dem Bahnhof, Beibehaltung aller Festlegungen des gültigen Planfeststellungsbeschlusses und drittens die Führung der künftigen Linie 5 stadteinwärts und stadtauswärts durch die Rosenaustraße mit Weiterführung in die Ackermannstraße nordseitig und keine Flügelung der Linienführung über die Hörbrotstraße.
Bis zur Sommerpause solle nun die Verwaltung das von der CSM angestrebte Ratsbegehren ausformuliert zur Diskussion und zur Beschlussfassung vorlegen. – Dass der CSM-Antrag im Stadtrat durchgeht, scheint derzeit nicht sehr wahrscheinlich, da wohl die Mehrheit des Stadtrats die Rechtsauffassung vertritt, dass der Antrag der Untertunnelungs-Gegner auf Durchführung eines Bürgerentscheids rechtlich nicht zulässig ist. OB Kurt Gribl machte bei der Unterschriften-Übergabe keinen Hehl daraus, dass er das Bürgerbegehren wegen des abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens und zahlreicher geschlossener Verträge, darunter die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung mit der Bahn, für rechtlich unzulässig hält. Er sicherte aber eine gründliche und abschließende Prüfung zu.