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Donnerstag, 18.09.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

... AUSGELEUCHTET

Hat die Ludwigstraße Platz für Baumreihen?

Auf einer Veranstaltung am 13. September, bei der Visionen zur Aufwertung des nicht existierenden Theater­viertels diskutiert wurden, plädierte die altaugsburg­gesellschaft laut einem Bericht in der Augsburger Allge­meinen für „zusätz­liche Baumreihen in der Ludwig­straße“. So schön die Vorstellung eines urbanen Raums, in dem Grün die Haupt­rolle spielt, auch sein mag: Bietet die Ludwig­straße überhaupt Platz für Baumreihen?

Ausgeleuchtet:

Baumreihen in der Ludwigstraße sind nicht möglich.



En détail:

Innerstädtische Straßen werden in Deutschland nach der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 2006) geplant, einer aner­kannten Regel der Technik. Straßen mit Bebauung werden darin zwei Kategorien zugeordnet:

  • HS-Straßen: Innerörtliche Haupt­verkehrs­straßen, oft Teil über­örtlicher Verbindungen. Sie erschließen auch direkt anliegende Nutzungen, tragen ÖPNV-Linien, haben meist Radwege und erlauben i.d.R. 50 km/h.
  • ES-Straßen: Erschließungs­straßen für Wohnen, Arbeiten und Versorgung, überwiegend einbahnig, mit Tempo 30. Sie dienen dem Aufenthalt, der Grund­stücks­zufahrt und einem Großteil des Radverkehrs, teils auch dem ÖPNV.

Innerhalb dieser Kategorien behandelt die RASt 2006 u.a. Wohnwege und Wohn­straßen, Quartiers­straßen, Geschäfts­straßen sowie Gewerbe- und Industrie­straßen und enthält die dafür erforder­lichen Straßen­querschnitte.

Die Ludwigstraße ist eine typische Quartiersstraße

Bei der 200 Meter langen Ludwigstraße handelt es sich um eine Quartiersstraße. Merkmale von Quartiers­straßen sind:

  • Funktion als Zufahrtsstraße,
  • durchgehende, dichte Bebauung, meist alteingesessen,
  • eine gemischte Nutzung aus Wohnen, Gewerbe und Dienstleistung,
  • Abschnittslängen zwischen 100 und 300 m,
  • Breiten ab 12 m,
  • ein Verkehrsaufkommen von 400 bis 1.000 Kfz/h.

Mit oder ohne Bäume?

Für Quartiersstraßen ohne ÖPNV-Nutzung gibt es gemäß RASt 2006 nur zwei mögliche Querschnitte:

  • eine Lösung ohne Bäume ab 12 Metern Gesamtbreite oder
  • eine Lösung mit Bäumen ab 15,5 Metern Gesamtbreite.

Datengrundlage: RASt 2006, Bearbeitung: DAZ

Die Ludwigstraße ist nur etwa 12 Meter breit (11,90 m auf Höhe der Hausnummer 17). Damit scheidet die RASt-Lösung mit zwei Baumreihen aus.

Kein Selbstzweck, sondern Folge des erforder­lichen Verkehrsraums

Warum die Festlegungen in der RASt 2006 kein akademischer Selbst­zweck sind, erklärt sich aus dem für den Verkehr erforderlichen Lichtraum. Jede Straße hat ein Licht­raum­profil. Dieses legt den Raum über und neben der Fahrbahn fest, der frei von Hinder­nissen sein muss.

Der freie Lichtraum dient dazu, die Sicherheit für den Verkehr zu gewähr­leisten und die Durchfahrt von Fahrzeugen – auch hohen oder breiten (z.B. Lkw, Busse, Einsatz- und Rettungs­fahrzeuge, Müllabfuhr) – zu ermöglichen.

Gemäß RASt 2006 sind Lichträume ausschließlich für die Verkehre frei zu halten – auch von Bewuchs. Die Maße der Lichträume ergeben sich aus den Verkehrs­räumen zzgl. 50 cm Sicherheits­raum. Fahrzeuge dürfen nach StVO vier Meter hoch sein; über Straßen beträgt die Höhe des Lichtraums somit 4,50 m. Für Geh- und Radwege ist eine lichte Höhe von 2,50 m anzusetzen.

Bäume brauchen Platz

Ermittelt man das Lichtraum­profil der Ludwigstraße, erkennt man sofort die Sinn­haftigkeit der Regelungen der RASt 2006: Bäume haben in 12 Meter breiten Quartiers­straßen einfach nicht Platz. So würde ein 7 Meter hoher Baum mit einem Kronen­durch­messer von 4,50 Meter – auch auf dem breiteren der beiden Gehwege – etwa einen Meter in die Häuser­fassaden einwachsen müssen und 1,5 Meter in den Lichtraum ragen; ein Verstoß gegen die Regeln der Dendrologie und gegen die aner­kannten Regeln der Technik.

Fazit: Baumreihen in der Ludwigstraße sind nicht möglich.

Grafik und Foto Ludwigstraße: DAZ