DAZ - Unabhängige Internetzeitung für Politik und Kultur
Dienstag, 23.07.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Halle 116 wird nicht in Denkmalliste aufgenommen

Die Augsburger Halle 116 wird nicht als Denkmal in die Bayerische Denkmalliste nachgetragen. Dies gab heute das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bekannt.

Halle 116 (c) DAZ

Halle 116 (c) DAZ


“Ein Denkmal ist – so definiert in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes – eine vom Menschen geschaffene Sache aus vergangener Zeit, deren Erhaltung aufgrund ihrer besonderen geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.” So das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege in seiner heutigen Presseerklärung.

Die Untersuchung der Halle habe ergeben, dass diese besondere Bedeutung nicht (mehr) vorhanden sei: Gestaltung und Konstruktion würden im bayernweiten Vergleich mit ähnlichen Bauten nicht herausstechen; an vielen Stellen sei die Halle durch Umbauten stark verändert worden.

Weiter führt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege aus, dass die Halle 116 eine Ausnahmestellung innehabe, weil sie von Ende April 1944 bis Ende April 1945 zur Unterbringung von KZ-Häftlingen und Zwangsarbeitern genutzt wurde. “Die Häftlinge waren offenbar in den Fahrzeugkompartimenten des Mittelteils untergebracht, dieser Teil der Halle scheint dafür durch mobile Drahtzäune weiter unterteilt worden zu sein. Dieses Kapitel in der Geschichte der Halle hat jedoch keinerlei heute noch baulich fassbare Spuren hinterlassen.”

Weiter heißt es im Text: “Die Halle ist kein Denkmal im Sinne von Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, die Schaffung eines Erinnerungsortes scheint jedoch auch aus Sicht des BLfD sehr sinnvoll. Für die geplante Einrichtung des Erinnerungsortes durch die Stadt Augsburg hat die Entscheidung des BLfD, die Halle nicht in die Denkmalliste nachzutragen, keine Konsequenzen.”