Grüne fordern Management für Flächenbewirtschaftung
Die Stadtratsfraktion der Grünen will den Flächenverbrauch in Augsburg wesentlich reduzieren und fordert dazu die Einführung eines Flächenressourcenmanagements.
Obwohl es die Grünen erfreulich finden, dass die Stadt Augsburg auch 2009 wieder den Augsburger Zukunftspreis für ein Engagement zugunsten von Nachhaltigkeit und Klimaschutz vergeben hat, weisen sie dennoch darauf hin, dass die Stadt vor allem auch selbst gefordert sei, ihre Politik unter dem Kriterium der Nachhaltigkeit zu gestalten und Entscheidungen entsprechend zu treffen.
Zwar habe die Stadt 2004 das „Handlungsprogramm Nachhaltigkeit“ beschlossen und am 19. Oktober im Umweltausschuss mit der „Augsburger Biodiversitätsstrategie“ auch ein Konzept zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Augsburg verabschiedet, doch, so Reiner Erben, Fraktionsvorsitzender und Mitglied des Umweltausschusses, könne man mit der Umsetzung der dort genannten Ziele der Nachhaltigkeit in der Praxis noch nicht zufrieden sein.
Boden ist eine nicht erneuerbare Ressource
Von besonderer Bedeutung sei eine nachhaltige Flächenbewirtschaftung, die das Ziel haben müsse, Flächenverbrauch erheblich zu verringern. „Versiegelte Böden schränken nicht nur die Lebensräume von Pflanzen und Tieren ein, sondern sind auch mit eine Ursache für Überschwemmungen“, betont Erben. Um den Flächenverbrauch wirksamer und konsequenter eindämmen zu können, beantragt die Stadtratsfraktion der Grünen deshalb, den Entscheidungsträgern mit dem Flächenressourcenmanagement ein Instrumentarium an die Hand zu geben, das die Frage der Ausweisung neuer Baugebiete entsprechend analysierend vorklärt. „Wir brauchen für die Entscheidung, ob und wo neue Baugebiete ausgewiesen werden sollen, eine genaue Analyse und Zielvorgabe“, erläutert Eva Leipprand, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied des Bauausschusses.
Unverbauter Boden sei eine nicht erneuerbare Ressource. Die wachsende Umwandlung in Siedlungs-, Gewerbe-, Freizeit- und Verkehrsflächen stehe in Konkurrenz zur Erholungsnutzung, dem Landschafts- und Artenschutz sowie dem Klima-, Grundwasser- und Hochwasserschutz. Als erstes solle deshalb z.B. ermittelt werden, welche Brachflächen und Baulücken innerhalb der bestehenden Bebauung vorhanden seien und welches Entsiegelungspotenzial bestünde. Reiner Erben: „Nur mit einem solchen Wissen kann eine verantwortliche Schwerpunktsetzung und Bauplanung erfolgen.“
Beispiel eines Bebauungsplans