Grüne: Bürgerversicherung ist überfällig
Claudia Roth, Augsburger Bundestagsabgeordnete und Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hat zum aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Privaten Krankenversicherungen Stellung genommen.
„Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die minimalen Korrekturen, die die Bundesregierung dem Geschäftsmodell der Privaten Krankenversicherungen zugemutet hatte, sind rechtens“, so Claudia Roth gestern in einer Pressemitteilung. Nach Ansicht von Roth hätte die Bundesregierung allerdings deutlich mehr tun müssen. Noch immer könnten Gutverdiener sich aus dem Solidarausgleich in die Privaten Krankenversicherungen flüchten.
„Dieses unsoziale Nebeneinander von Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen wollen wir durch eine Bürgerversicherung endlich beenden. In der Bürgerversicherung würden Gesetzliche und Private Krankenkassen endlich in einem fairen Wettbewerbsrahmen miteinander konkurrieren, die Rosinenpickerei der Privaten Krankenversicherungen wäre beendet,“ so die Grüne Bundesvorsitzende.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Juni 2009 über mehrere Verfassungsbeschwerden privater Krankenversicherer entschieden, die sich gegen gesetzliche Neuregelungen richteten. Folgende Regelungen wurden bestätigt:
- Die Einführung einer teilweisen Übertragbarkeit von Alterungsrückstellungen beim Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer (§ 204 Versicherungsvertragsgesetz – VVG)
- Die Verpflichtung für private Versicherer, einen Basistarif (Höhe rund 570 € monatlich) einzuführen, zu dem jedem Antragsteller Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse gewährt werden muss
- Die Regelung, dass Versicherungsfreiheit erst eintritt und damit ein Wechsel in eine private Krankenkasse erst möglich ist, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze (derzeit 48.150 €) in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten wird. Hoch dotierte Berufsanfänger werden dadurch 3 Jahre in die gesetzliche Krankenversicherung gezwungen.
Urteil vom 10.Juni 2009 – 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08