Gericht stoppt Bebauungsplan zum Königsplatz
Vordergründig geht es um Bäume, tatsächlich um den „Bypass“
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof BayVGH hat den Bebauungsplan Nr. 500 „Königsplatz und Augsburg-Boulevard“ für unwirksam erklärt. Er gab damit einer Normenkontrollklage Augsburger Bürger vom Januar 2011 statt, die als Anlieger unzumutbare Lärmbelastungen befürchtet hatten.