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Montag, 24.08.2026 - Jahrgang 18 - www.daz-augsburg.de

Gericht stoppt Bebauungsplan zum Königsplatz

Vordergründig geht es um Bäume, tatsächlich um den „Bypass“

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof BayVGH hat den Bebauungsplan Nr. 500 „Königsplatz und Augsburg-Boulevard“ für unwirksam erklärt. Er gab damit einer Normenkontrollklage Augsburger Bürger vom Januar 2011 statt, die als Anlieger unzumutbare Lärmbelastungen befürchtet hatten.