Energiewende
Gas-Aus in 10 Jahren? Eine pragmatische Antwort
Was tun mit der neuen Gasheizung, wenn unerwartet kein Gas mehr aus der Leitung kommt? Dieser Albtraum könnte für viele Augsburger schon in zehn Jahren Wirklichkeit werden. Nicht weil in Augsburg das Gas ausgeht. Vielmehr wollen die Stadtwerke mittelfristig ihr Gasnetz rückbauen.
So war es zumindest vor einigen Tagen in der überregionalen Presse zu lesen. Mit ihrer Ankündigung gegenüber 200 Großkunden gehen die Stadtwerke Augsburg konform mit der kommenden Gas-/Wasserstoff-Binnenmarktrichtlinie der EU. Nach dieser können Neuanschlüsse ans Gasnetz verweigert und bestehende Anschlüsse sogar gekündigt werden, “wenn dies im Rahmen einer Dekarbonisierungsstrategie zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels erforderlich ist”.
Den Schwarzen Peter für das Gas-Aus wollen sich die Stadtwerke allerdings nicht zuschieben lassen. Verantwortlich seien vielmehr die politischen Beschlüsse zur Klimaneutralität, so Jürgen Fergg, Pressesprecher der Stadtwerke Augsburg, zur DAZ: “Entsprechend dieser Rechtslage heißt das, dass ab 2040 in Bayern kein Erdgas mehr verbrannt wird, weil Erdgas nicht klimaneutral ist.”
Gasverträge kündigen oder “Gashähne einfach mal zudrehen” werde man aber nicht. Jedoch sei “unter dem Eindruck der Endlichkeit der Erdgasversorgung” klar, dass man dort, wo Fernwärme zur Verfügung stehe, “nicht zwei Wärmenetze – Erdgas und Fernwärme – dauerhaft parallel betreiben” werde.
Wenn Augsburgs Nordstream versiegt
Gemäß EU-Richtlinie sollen zwar bei der Transformation weg vom Erdgas “Verbraucherrechte gewährleistet werden”. Trotzdem droht dem privaten Hauseigentümer, dass seine völlig intakte, noch 20 Jahre lauffähige Gasheizung durch eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss ersetzt werden muss, wenn sein “Nordstream” gekappt wird. Ein Großteil der – vielleicht unter dem Eindruck des drohenden Heizungsgesetzes getätigten – Investition wäre damit in den Sand gesetzt.
Gibt es wie auf staatlicher Ebene Rettung durch ein “LNG-Terminal”? Ja! Die Lösung heißt allerdings nicht LNG, verflüssigtes Erdgas, sondern LPG, “Liquified Petroleum Gas”, auf deutsch Flüssiggas. Die DAZ hat mit Heinz Göldner, Verkaufsleiter Flüssiggas der Firma FRIEDRICH SCHARR KG gesprochen, die auch in Augsburg Kunden versorgt.
DAZ: Herr Göldner, was ist kurz gesagt der chemische und physikalische Unterschied zwischen Erdgas und Flüssiggas?
Göldner: Beide Gase sind Kohlenwasserstoffe, Erdgas ist CH4, Propan C3H8. Flüssiggas beinhaltet auf das Volumen bezogen mehr Energie und ist schwerer als Luft, Erdgas ist leichter als Luft.
DAZ: Können bestehende Gasheizungen auch mit Flüssiggas betrieben werden und mit welchen Umrüstkosten an der Heizungsanlage ist zu rechnen?
Göldner: Im Regelfall ist eine Umrüstung der Heizgeräte mit überschaubarem Aufwand möglich. Ratsam ist eine Abfrage beim Gerätehersteller oder Heizungsbauer. Ein Heizgerät im Ein-/Zweifamilienhaus kann meist mit einer anderen Gasdüse umgerüstet werden, Zeitaufwand ca. 2 Stunden.
DAZ: Wie groß müsste ein Flüssiggastank sein, um den Jahresheizwärmebedarf von 20.000 Kilowattstunden für eine Doppelhaushälfte oder ein Einfamilienhaus zu decken?
Göldner: Dafür bieten sich die Haushaltsbehälter mit einem Raumvolumen von 2.700 oder 4.800 Liter an. Der 2.700-Litertank ist etwa 2,50 Meter lang und hat einen Durchmesser von 1,25 Metern.
DAZ: Wie viel kostet ein oberirdischer Tank und kann man ihn auch mieten?
Göldner: Ein Behälter kann ab 2.500 Euro käuflich erworben, aber auch gemietet werden. Die monatliche Miete liegt je nach Behälter zwischen zehn und fünfzehn Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
DAZ: Mit welchen zusätzlichen Kosten muss man für die Aufstellung des Tanks und den Anschluss an die bestehende Heizung rechnen?
Göldner: Der Aufstellplatz muss mit einem Kiesbett vorbereitet werden. Das Fertigfundament kann mitgeliefert werden, was den Aufwand reduziert. Sonst sind einige Armaturen notwendig und die Anbindung an die Rohrleitung. Das muss im Einzelfall geprüft werden. Mit Kosten von bis zu 1.000 Euro ist das oftmals erledigt.
DAZ: Braucht man für einen oberirdischen Tank eine Baugenehmigung und welcher Abstand zum Nachbarn ist erforderlich?
Göldner: Eine Baugenehmigung braucht man für die Standardbehälter nicht. Zum Nachbarn sind im Regelfall drei Meter Abstand erforderlich. Die Situation sollte vorab vom Fachmann besichtigt werden.
DAZ: Kann ein Tank auch grün angestrichen werden, damit er im Garten nicht so auffällt?
Göldner: Unsere Behälter können in grün und weiß bestellt werden.
DAZ: Gasbehälter können ja auch als Erdtank ausgeführt werden. Mit welchen Kosten muss man für den Einbau eines überfahrbaren Behälters einschließlich der gesamten Technik rechnen?
Göldner: Das ist deutlich aufwändiger und hier liegen die Kosten deutlich höher. Das sollte daher nur gemacht werden, wenn kein anderer geeigneter Einlagerungsort gefunden wird.
DAZ: Jetzt zum Energiepreis: Die Stadtwerke Augsburg rufen für die Kilowattstunde Gas einschließlich Grundpreis zurzeit etwa 11 Cent auf. Können Sie da mithalten?
Göldner: Ja, das ist darstellbar.
DAZ: Das Wirtschaftsministerium rechnet mit einem moderaten Anstieg des Gaspreises incl. CO2-Abgabe in den nächsten 20 Jahren auf 16,5 Cent pro Kilowattstunde. Können Sie die Preisentwicklung bei Flüssiggas abschätzen?
Göldner: Der Preis wird vom Markt bestimmt. Das hängt von vielen Faktoren ab und kann nicht seriös vorhergesagt werden.
DAZ: Eine Frage zur Beheizung von Neubauten mit Flüssiggas: Das Gebäudeenergiegesetz GEG lässt ja in Zukunft nicht nur Wärmepumpen zu, sondern auch Gasheizungen mit einem Biogasanteil über 65 Prozent. Bieten sie ein solches biogenes Flüssiggas bereits an und wie hoch sind da die Kosten?
Göldner: Ja, wir bieten bereits heute Bioflüssiggas an. Die Kosten für dieses Produkt liegen aktuell noch höher. Der Bioanteil ist jedoch von der CO2-Abgabe befreit. Durch die steigende CO2-Bepreisung für fossile Energieträger wird Bioflüssiggas in Zukunft preislich attraktiver. Aktuell können Sie hier mit gut 15 Cent pro KWh kalkulieren.
DAZ: Zum Abschluss die entscheidende Frage zur Versorgungssicherheit. Ihren Kunden soll es ja nicht so gehen wie möglicherweise den Erdgaskunden. Wird es nach 2040 noch Flüssiggas in Augsburg geben?
Göldner: Ja, davon sind wir felsenfest überzeugt. Der Gesetzgeber hat mit dem GEG den Weg geebnet. Jetzt liegt es an uns und an der Branche, das umzusetzen.
DAZ: Herr Göldner, vielen Dank für das Gespräch!
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Das Interview führte Bruno Stubenrauch.
Weiterführende Links:
Fa. Scharr KG – Flüssiggas im Tank
Green Paper Transformation Gas-/WasserstoffVerteilernetze (pdf, BMWI)
Design-Flüssiggasbehälter (Google-Bildersuche)