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Dienstag, 16.04.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Parteien

Freie Wähler: Wahlwiederholung am Freitag

Die Freien Wähler Augsburg/Augsburg-Land wählen am kommenden Freitag, den 18. Mai, zum zweiten Mal im Stimmkreis 702 ihren Direktkandidaten für die kommende Landtagswahl. Bei der ersten Wahl, die inzwischen vom Landesvorstand der Freien Wähler für ungültig erklärt wurde, setzte sich Peter Grab gegen Regina Stuber-Schneider durch. Gegen die Annullierung dieser Wahl hat die “Grab-Fraktion” der Freien Wähler Rechtsmittel eingelegt.

Die Wahl Peter Grabs am 20. März 2018 zum Landtagskandidaten hatte bei den Augsburger Freien Wählern für Verwerfungen und Irritationen gesorgt. Die Freien Wähler/Land befürworteten Grabs Wahl, die Freien Wähler/Stadt waren kategorisch dagegen und nicht bereit, Grabs Gefolgsleute aus seiner Wählergruppierung “WSA” als Mitglieder aufzunehmen. Daraufhin annullierte der FW-Landesvorstand die Wahl und ordnete eine Neuwahl an.

Der Landesvorstand der Freien Wähler begründete seine Entscheidung damit, dass 13 Mitglieder der WSA eben doch nicht als Freie Wähler-Mitglieder zählen, da die Zustimmung zu deren Mitgliedschaft beim Ortsverband Augsburg nicht gegeben sei. Dies müsse aber der Fall sein. Da aber diese 13 Mitglieder bei der Wahl Peter Grabs mitstimmten und die Wahl zu seinen Gunsten entschieden hatten, müsse die Wahl wiederholt werden, so die Rechtsauffassung des Landesvorstands.

Nach Informationen der DAZ sind Grabs Gefolgsleute auch für die Wahl am Freitag nicht stimmberechtigt. Das gilt auch für mehr als ein Dutzend Neumitglieder, die die Freien Wähler Augsburg/Stadt eilig rekrutiert haben, um ihre Kandidatin Regina Stuber-Schneider zu stärken. Es ist möglich, dass sich Stuber-Schneider ohne Gegenkandidaten zur Wahl stellen lassen kann.

Peter Grab zeigte sich gegenüber der DAZ unentschlossen. Er wisse nicht, ob er am Freitag nochmal seinen Hut in den Ring werfe, da die erste Wahl rechtens gewesen sei: “Da ich am 20. März rechtmäßig gewählt worden bin, gilt es abzuwägen, welchen Sinn es macht, am 18. Mai nochmals anzutreten.” Gegen die Annullierung seiner Wahl habe man Rechtsmittel eingelegt, so Grab. – Die öffentliche Wahlwiederholung findet am Freitag, den 18. Mai, im Augsburger Zeughaus (19.30 Uhr/Reischlesaal) statt.

Foto: Regina Stuber-Schneider, Hubert Aiwanger, Volker Schafitel (v.l.) – (c) DAZ

Foto: Peter Grab