Fusion: Verwaltungsgericht erklärt erstes Bürgerbegehren für zulässig
In Sachen Fusion muss die Stadt Augsburg eine folgenschwere Niederlage einstecken.
Vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat die Bürgerinitiative „Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand“ mit der Begründung des Gerichts den Bescheid erhalten, dass die Fragestellung ihres Bürgerbegehrens rechtskonform war ist – falls das Gericht ein Urteil sprechen müsste, käme es in München wohl zu der Rechtsauffassung, dass die Stadt die Hürde für die Zulassung zu hoch gehängt habe. Die Bürgerinitiative stand vor knapp zwei Jahren im ersten Versuch mit einem Bürgerbegehren gegen die angestrebte Fusion der Energiesparte der Augsburger Stadtwerke mit Erdgas Schwaben vor dem Scheitern, weil der Augsburger Stadtrat ihre Fragestellung für unzulässig erklärte. Zu einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wird es wohl nicht kommen. “Die Kläger der Bürgerinitiative und die Stadt Augsburg streben die Einstellung des Verfahrens an”, wie es in einer Kurzmitteilung des Bayerischen Rundfunks heißt. Damit es dazu kommt, müsste die Stadt eine Erklärung des Bedauerns abgeben. Faktisch spielt das in Sachen Fusion längst keine Rolle mehr, da die Initiative nach der Ablehnung ihres Bürgerbegehrens ein zweites mit einer Fragestellung startete, die der Stadtrat nicht ablehnen konnte.
Den somit erwirkten Bürgerentscheid gewann die Initiative im Juli 2015 haushoch. Mehr als 72 Prozent stimmten gegen eine Fusion der Energiesparte der Augsburger Stadtwerke mit Erdgas Schwaben. Eine Zusammenführung der Energie-Unternehmen wurde von der Bürgerschaft untersagt. Bruno Marcon, der Kopf der Bürgerinitiative, erklärte, dass das juristische Prozedere in dieser Angelegenheit verdeutliche, wie problematisch es sei, dass ein Stadtrat, gegen dessen Beschlussfassung ein Bürgerbegehren gerichtet ist, eben dieses Bürgerbegehren nach Einschätzung der Stadtjuristen abschlägig entscheiden könne.