Fusion: Bürgerinitiative scheitert mit Klage gegen Stadtratsentscheidung
Das Augsburger Verwaltungsgericht erklärt Ablehnung des ersten Bürgerbegehrens „Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand“ für rechtmäßig.
Das Augsburger Verwaltungsgericht erklärt Ablehnung des ersten Bürgerbegehrens „Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand“ für rechtmäßig.