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Donnerstag, 21.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Fusion: Bürgerinitiative scheitert mit Klage gegen Stadtratsentscheidung

Das Augsburger Verwaltungsgericht erklärt Ablehnung des ersten Bürgerbegehrens „Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand“ für rechtmäßig.

Mit der heutigen Klageabweisung durch das Verwaltungsgericht Augsburg war die Ablehnung der Durchführung eines Bürgerentscheids („Augsburger Stadtwerke in Augsburger Bürgerhand“) in der ersten Fassung durch den Stadtrat rechtskonform.  „Damit wurde die Rechtsauffassung der Stadt Augsburg bestätigt. Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts wird auch deutlich, dass die Stadtratsentscheidung den für einen Bürgerentscheid einschlägigen rechtlichen Vorgaben entsprochen hat“, so Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl. Hintergrund dieser Stellungnahme ist eine Klage der Bürgerinitiative, die sich gegen eine geplante Fusion zwischen Erdgas Schwaben und der Energiesparte der Stadtwerke mit einem Bürgerbegehren gestemmt hatte, dessen vorausschauende Fragestellung samt Begründung vom Stadtrat für unzulässig erklärt wurde.

Daraufhin startete die Bürgerinitiative ein zweites Begehren, das vom Stadtrat zugelassen wurde und zu einem Bürgerentscheid führte, der die Fusionspläne der Stadtregierung verhinderte.