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Samstag, 06.09.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Fünffingerlesturm: Stadt legt Beschwerde ein

Nach Auskunft des Baureferats hat die Stadt Augsburg gegen die am 1. September bekanntgegebene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts innerhalb der Zweiwochenfrist Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte die Einstellung der Bauarbeiten, die mit der planabweichenden Überbauung des Gehwegs begründet worden war, für rechtswidrig erklärt. Fristbedingt war es nicht möglich, die nächste Stadtratsitzung abzuwarten. Nach den Vorstellungen der SPD sollte sich der Stadtrat in seiner Sondersitzung am 17. September mit dem Rechtsstreit zum Fünffingerlesturm befassen. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr und ist ab 18 Uhr öffentlich.



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