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Dienstag, 04.03.2025 - Jahrgang 17 - www.daz-augsburg.de

Friedhofsaffäre: Freispruch für Koller

Gerd Koller ist vom Amtsgericht von den Vorwürfen freigesprochen worden, illegale Geschäfte auf dem Augsburger Nordfriedhof gedeckt beziehungsweise unterstützt zu haben.

Im Juli 2017 wurde vier Friedhofmitarbeitern von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in den Jahren 2014 und 2015 in 13 Fällen Grababräumungen angeboten und während der Dienstzeit auf eigene Rechnung (für Beträge zwischen 80.- und 350.- EUR) durchgeführt zu haben. Koller wurde vorgeworfen, trotz Kenntnis des rechtswidrigen Handelns als Dienstvorgesetzter nicht eingeschritten und auch unterstützend tätig gewesen zu sein. Für Koller ist mit dem heutigen Tag der Spuk vorbei: Wie Richterin Ulrike Ebel-Scheufele in der Urteilsbegründung ausführte, entspricht das Urteil einem Freispruch erster Klasse, da es keine ernstzunehmenden Hinweise für eine strafrechtlich relevante Verfehlung Kollers gegeben habe.

Für Kollers Mitarbeiter gilt das nicht. Sie sind bereits im Frühsommer vom Amtsgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Rechtsgültig sind die Urteile noch nicht, da die Beschuldigten in Berufung gehen. Aus Sicht der Anwälte der Friedhofsarbeiter sollen die Vorgänge keine strafrechtliche Relevanz haben.