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Freitag, 29.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Förster legt Revision ein

Linus Förster ist am Freitag vergangener Woche wegen sexuellen Missbrauchs, heimlicher Sex-Filme und Kinderpornos von der Jugendkammer des Augsburger Landgerichts zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Dagegen wurden Rechtsmittel eingelegt.

Heute hat Förster fristgerecht von seinem Recht der Revision Gebrauch gemacht. Es ist davon auszugehen, dass die Augsburger Staatsanwaltschaft ebenfalls Revision einlegen wird, sagt Försters Anwalt Walter Rubach. Bei der Revision soll überprüft werden, ob das richterliche Urteil bezüglich der im Verfahren sichergestellten Tateinheiten richtig begründet wurde. Das Gericht blieb mit seinem Urteil knapp ein Jahr unter der Forderung von Staatsanwältin Martina Neuhierl. Unmittelbar nach der Urteilsbegründung sagte Verteidiger Rubach, dass Förster zwar mit der Höhe der Strafe einverstanden sei, nicht aber mit der Urteilsbegründung: „Es gab Aussagen im Urteil, die aus Sicht unseres Mandanten nicht zutreffen“, so Rubach. —- Foto: Linus Förster am ersten Verhandlungstag (c) DAZ