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Dienstag, 26.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Flüchtlingspolitik: Aus für Halle 116

Das Vorhaben der Stadt, eine ehemalige Außenstelle des Konzentrationslagers zum Teil als Unterbringungsort für Flüchtlinge einzurichten, ist gescheitert. „Die Halle 116 wird vom Freistaat Bayern nicht weiter geprüft“, wie es in einer Pressemitteilung der Stadt heißt.

Halle 116

Halle 116


Oberbürgermeister Kurt Gribl und der 3. Bürgermeister/Sozialreferent Stefan Kiefer müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Freistaat Bayern die „Halle 116“ in Augsburg als Unterbringungsmöglichkeit für Asylbewerber nicht weiter prüft. Das Gebäude war während der NS-Zeit nicht nur Teil einer Kaserne, sondern neun Monate lang auch ein KZ-Außenlager für Zwangsarbeiter. Danach diente es amerikanischen Streitkräften als Fahrzeughalle der Sheridan-Kaserne, im Dachgeschoss war die US-Bücherei untergebracht.

„Gerade als Friedensstadt sind wir uns der sensiblen Historie des Gebäudes sehr wohl bewusst. Nicht umsonst ist es ein wichtiger Teil der Erinnerungskultur in unserer Stadt und wird in einem längeren Prozess zum Lern- und Denkort Frieden entwickelt. Gemeinsam mit den Fraktionen des Stadtrats und dem Sozialreferenten bin ich davon überzeugt, dass die Unterbringung von Asylbewerbern in der „Halle 116“ zunächst Menschen in akuter Not hilft. Es ist aber auch ein Ausdruck dafür, als Friedensstadt authentisch im Sinn eines Lern- und Denkorts zu handeln“, so das Statement von Oberbürgermeister Kurt Gribl. Sowohl der OB als auch Sozialreferent Dr. Kiefer weisen „mit Stolz“ auf die unaufgeregte aber konstruktive Art hin, in der die Stadtgesellschaft das Thema im Kontext Friedensstadt öffentlich auffasse und diskutiere.

„Wir teilen die Auffassung des Freistaats zur Unterbringung von Asylbewerbern in Halle 116 nicht. Ich bin überzeugt, dass wir vor Ort eine gute Lösung gefunden hätten, aus dem „Denkort“ auch einen Ort des aktiven Wirkens im Sinne der Menschlichkeit zu entwickeln. Wir wollen aber auch keineswegs provozieren und akzeptieren daher die Entscheidung des Freistaats Bayern, dass das Gebäude als Unterbringungsmöglichkeit ausscheidet. Dadurch erübrigen sich alle weiteren Überlegungen“, so Sozialreferent Dr. Stefan Kiefer.