Finanzpolitik: Rekordsumme bei Schlüsselzuweisungen für Augsburg
Über 153 Millionen Euro beträgt die Summe der Schlüsselzuweisung für die Stadt Augsburg. Staatssekretär Johannes Hintersberger bezeichnet diesen Betrag als “Rekordsumme”.
Wie in den vergangenen Jahren kann sich die Stadt Augsburg über eine “Rekordsumme” (Johannes Hintersberger) beim Freistaat “ausdrücklich bedanken” (Finanzreferentin Eva Weber). Für den Haushalt 2017 erhält die Stadt Augsburg 153.643.588 Euro an staatlichen Schlüsselzuweisungen. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs von zirka 17 Millionen Euro. – Der Landkreis Augsburg bekommt 34.939.648 Euro und die Stadt Neusäß 1.226.040 Euro.
Insgesamt steigen die Schlüsselzuweisungen im kommenden Jahr bayernweit um über 4 Prozent auf rund 3,37 Milliarden. Die kreisfreien Städte erhalten rund 745 Millionen Euro, die kreisangehörigen Gemeinden über 1,4 Milliarden Euro und die Landkreise über 1,2 Milliarden Euro.
„Die Rekordschlüsselzuweisungen des vergangenen Jahres werden damit noch einmal übertroffen. Vor allem Gemeinden mit einer schwachen Steuerkraft können ihre allgemeinen Verwaltungshaushalte damit nachhaltig stärken. Die Gemeinden und Landkreise können frei über die Verwendung der Schlüsselzuweisungen entscheiden“, so Johannes Hintersberger.
Die Steuereinnahmen des Freistaats übertreffen sich seit Jahren, weshalb der Zuwachs bei den reinen Landesleistungen mehr als 340 Millionen Euro beträgt. Insgesamt beläuft sich das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs für das kommende Jahr auf rund 8,9 Milliarden Euro. Das ist der höchste kommunale Finanzausgleich aller Zeiten.
Im vergangenen Jahr kommentierte Finanzreferentin Eva Weber in einer städtischen Pressemitteilung den Sachverhalt der hohen Schlüsselzuweisungen als ein “Indiz” für die strukturelle Schwäche der Stadt: „Die kommunale Handlungsfähigkeit der strukturell unterfinanzierten Stadt Augsburg dauerhaft zu stärken, ist deshalb das zentrale Zukunftsthema, das bei den Haushaltsberatungen 2016 intensiv diskutiert werden muss“, so Eva Weber in ihrer Kommentierung zu den Schlüsselzuweisungen des vergangenen Jahres. Daran dürfte sich innerhalb eines Jahres nichts verändert haben.
Schlüsselzuweisungen sind Mittel zur Gemeindefinanzierung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, in dem sie die wichtigste Position einnimmt. “Die Schlüsselzuweisung ist eine zweckfreie Zuweisung zur allgemeinen Finanzierung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Die finanzielle Unterstützung der Gemeinden durch ein Land ist geregelt im jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetz oder Finanzausgleichsgesetz. Die Höhe der jeweiligen finanziellen Unterstützung einer Gemeinde wird durch Ausgangsmesszahlen in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl ermittelt.” (Quelle: Wikipädia)