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Freitag, 22.03.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Ferienausschuss beschließt Informations­freiheits­satzung

Eklat bei der Abstimmung

Von Bruno Stubenrauch

Nach den Großstädten München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg und Ingolstadt hat nun auch Augsburg eine Satzung zur Regelung des Zugangs der Bürger zu städtischen Informationen.



Der 14-köpfige Ferienausschuss des Stadtrats beschloss den nach dem Vorbild der Stadt München erarbeiteten Satzungs­text (siehe pdf am Artikelende) am gestrigen Donnerstag und entsprach damit den Anträgen der AfD vom 14. Juli, der Grünen und der SPD vom 23. Juli und der FDP vom 28. Juli. Bereits in der vergangenen Stadtrats­periode hatte es einen Vorstoß der Grünen für eine Informations­freiheits­satzung gegeben. Dieser war von der damaligen Stadtregierung abgelehnt worden, da man Erfahrungsberichte anderer Städte abwarten wollte.

Die Satzung ermöglicht es nun allen Augsburger Bürgern, Zugang zu den bei der Stadt vorhandenen Informationen des eigenen Wirkungskreises zu erlangen. Der – bei größerem Umfang gebührenpflichtige – Auskunfts­anspruch findet seine Grenzen nur dort, wo Informationen der gesetzlichen Geheimhaltung und dem Datenschutz unterliegen, bei personen­bezogenen Daten oder geistigem Eigentum Dritter und beim Schutz behördlicher Verfahrens­abläufe und Entscheidungs­bildungs­prozesse.

Ausschussgemeinschaft kritisiert Grüne und SPD

Bei der Abstimmung kam es allerdings zu einem Eklat. Stadtrat Otto Hutter (Die Linke), der für die Ausschuss­gemeinschaft aus Freien Wählern, Linken, ÖDP und Polit-WG im Ferienausschuss sitzt, kritisierte zunächst die Zustimmungs­bereitschaft der Grünen und der SPD zum Verwaltungs­vorschlag. Beide seien, ebenso wie die Linke, Mitglied im “Bündnis Informations­freiheit Augsburg”, das einen eigenen, anderen Satzungstext anstrebe. Zudem habe er den jetzt zur Abstimmung gestellten Text erst vor vier Tagen erhalten – als einziger seiner Ausschuss­gemeinschaft – und keine Möglichkeit gehabt, diesen mit dem Bündnisvorschlag abzugleichen und in der Gemeinschaft zu diskutieren. Er sehe sich deshalb weder in der Lage, für noch gegen den Verwaltungs­vorschlag zu stimmen. Hutter meldete Beratungsbedarf an und beantragte die Vertagung der Abstimmung.

Abstimmung mit Ordnungswidrigkeit

Sah sich außerstande, abzustimmen: Otto Hutter

Sah sich außerstande, abzustimmen: Otto Hutter


OB Kurt Gribl, der die Sitzung leitete, gab sich genasführt. Der Ferien­ausschuss sei „am schönsten Tag seit Wochen“ nicht zusammen­getroffen, um sich zu vertagen. Der Tagesordnungspunkt müsse abgehandelt werden. So sahen es auch die anderen Stadträte. Otto Hutter kündigte an, nicht mit abzustimmen. Auf den Hinweis des Oberbürgermeisters, dass dies die bayerische Gemeindeordnung nicht zulasse, wollte Hutter den Saal verlassen, „unter Protest“ und mit der Maßgabe, das im Protokoll festzuhalten. Das ließ wiederum Gribl nicht zu. Die Satzung wurde mit 13 Stimmen und ohne Gegenstimme beschlossen, ohne dass Hutter die Hand hob. Ob sich der Linke Stadtrat nun wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten muss, ist offen. Gemäß Artikel 48 der Gemeindeordnung sind Stadträte „verpflichtet, an den Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen und die ihnen zugewiesenen Geschäfte zu übernehmen. Kein Mitglied darf sich der Stimme enthalten. Gegen Mitglieder, die sich diesen Verpflichtungen ohne genügende Entschuldigung entziehen, kann der Gemeinderat Ordnungsgeld bis zu zweihundertfünfzig Euro im Einzelfall verhängen“.

» Text der Augsburger Informationsfreiheitssatzung (pdf, 17 kB)

» Mustertext des Bündnisses Informationsfreiheit Augsburg