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Mittwoch, 13.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

FCA: ÖDP sieht Nachtlandeverbot ausgehebelt

Die Aufhebung des Nachtlandeverbots zugunsten des FCA wird zum Politikum

Christian Pettinger

Christian Pettinger


Nach dem Auswärtsspiel des FCA bei Borussia Dortmund am Abend des 26.02.2018 werden die Spieler und Betreuer des FCA noch in der Nacht zurückkehren und auf dem Augsburger Flughafen landen. Hierzu musste das Luftfahrtamt Südbayern eine Ausnahmegenehmigung erteilen und das Flughafenpersonal wird eine Sonderschicht einlegen. Laut einer Presseerklärung des Vereins hat sich dafür auch die Stadt Augsburg eingesetzt. Dieser Sachverhalt hat nun Stadtrat Christian Pettinger (ÖDP) auf den Plan gerufen und zu einer Anfrage veranlasst.

„Ich frage mich, wieso sich ein Vertreter der Stadt Augsburg gegen ein bestehendes Nachtlandeverbot eingesetzt hat, nur um einer Sportmannschaft bei ihren Terminproblemen unter die Arme zu greifen. Ich sehe hier jedenfalls keinen Notfall gegeben, der ein solches Vorgehen rechtfertigen würde.“ Vielmehr öffne dieses Vorgehen Tür und Tor, um den lärmgeplagten Anwohnern des Augsburger Flughafens zukünftig bei ähnlicher Bagatellanlässen die Nacht zum Tag zu machen.

Pettinger hat in diesem Zusammenhang eine Anfrage an Oberbürgermeister Dr. Gribl gestellt, in der er wissen will, wer seitens der Stadt Lobbyarbeit geleistet hat und mit welcher Begründung. Insbesondere interessiert Pettinger die dabei zugrundeliegende Abwägung der berechtigten Ruheinteressen der Anwohner versus Sonderflugerlaubnis für den FCA. Daneben stellt sich für ihn auch die Frage der Kosten für die Sonderschicht, die das Flughafenpersonal leisten muss. „Der Flughafen kostet unsere Stadtkasse jährlich runde 2 Millionen Euro. Ich sehe nicht, dass wir dann noch Zusatzgeld für das Privatvergnügen einer Profifußballmannschaft zuschießen müssen“, so Pettinger. Inwieweit der aktuelle Fall als Einzelereignis zu werten sei oder nur als Spitze des sprichwörtlichen Eisberges, will Pettinger durch die Frage nach ähnlichen Ausnahmegenehmigungen in der Vergangenheit geklärt wissen. „Ich werde jedenfalls nicht einfach zuschauen, wenn hier das bestehende Nachtlandeverbot nach und nach aufgeweicht werden soll“, so Pettinger.



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