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Samstag, 23.11.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

FCA: Luftamt erklärt Ausnahme beim Nachtflugverbot

Die Fragen von Stadtrat Pettinger in Sachen der Aufhebung des Nachtflugverbots für eine FCA-Maschine sind geklärt

Augsburger Flughafen - Foto: Kleeblatt-Film

Nach dem Auswärtsspiel des FCA bei Borussia Dortmund am Abend des 26.02.2018 konnte der FCA-Tross noch in der Nacht zurückkehren und gegen 1 Uhr auf dem Augsburger Flughafen landen. Hierzu musste das Luftfahrtamt Südbayern eine Ausnahmegenehmigung erteilen und das Flughafenpersonal eine Sonderschicht einlegen. Laut einer Presseerklärung des FCA hat sich dafür auch die Stadt Augsburg eingesetzt. Dieser Sachverhalt hatte Stadtrat Christian Pettinger (ÖDP) zu einer Anfrage veranlasst. Pettinger erhielt nun von Augsburgs Bürgermeisterin Eva Weber ein Schreiben mit der Antwort des Flughafens und des Luftfahrtamtes Südbayern.

“Damit sind meine wichtigsten Fragen beantwortet. Insbesondere die Frage nach der Häufigkeit solcher Ausnahmegenehmigungen kann mit durchschnittlich vier Genehmigungen pro Jahr als vertretbar angesehen werden. Die aufgeführten Notfälle müssen natürlich hingenommen werden. Auch die Kostenfrage scheint insofern gelöst, als der Fluggesellschaft die Kosten in Rechnung gestellt werden. Dass das Luftamt – wie sein Leiter Regierungsdirektor Ehinger ausführt – den Fall ausführlich abgewogen habe, muss ich so annehmen”, so Pettinger in einer Pressemitteilung, in der der Augsburger ÖDP-Stadtrat ausführt, dass er anders entschieden hätte. “Wichtig erscheint mir”, so Pettinger, “dass das Luftamt klar formuliert, dass aus dieser Ausnahmegenehmigung sich keinerlei Präzedenzwirkung ergebe, sondern jeder Antrag als Einzelfall geprüft werde.”

Die Frage ob und wer seitens der Stadt Augsburg Einfluss genommen hat, um die Ausnahmegenehmigung beim Luftamt zu befördern, bleibt unbeantwortet. Der FCA hatte sich bei der Stadt für die Unterstützung seines Ansinnens öffentlich bedankt. Vom Luftfahrtamt Südbayern wurde mitgeteilt, dass eine Einbindung der betroffenen Gebietskörperschaften gesetzlich nicht vorgesehen sei, aber sowohl Stadt Augsburg als auch die Gemeinde Affing von der Genehmigung in Kenntnis gesetzt worden seien.

“Nachdem auch mich keinerlei Beschwerden von Anliegern erreicht haben, nehme ich an, dass sich die Flughafenanrainer mit der aktuellen Lärmsituation abgefunden haben. Ich werde aber weiterhin ein Auge auf die laufende Genehmigungspraxis am Flughafen Augsburg haben”, so Pettinger in seinem heutigen Statement.

Foto (c) Kleeblatt Film