FCA: Luftamt erklärt Ausnahme beim Nachtflugverbot
Die Fragen von Stadtrat Pettinger in Sachen der Aufhebung des Nachtflugverbots für eine FCA-Maschine sind geklärt
Nach dem Auswärtsspiel des FCA bei Borussia Dortmund am Abend des 26.02.2018 konnte der FCA-Tross noch in der Nacht zurückkehren und gegen 1 Uhr auf dem Augsburger Flughafen landen. Hierzu musste das Luftfahrtamt Südbayern eine Ausnahmegenehmigung erteilen und das Flughafenpersonal eine Sonderschicht einlegen. Laut einer Presseerklärung des FCA hat sich dafür auch die Stadt Augsburg eingesetzt. Dieser Sachverhalt hatte Stadtrat Christian Pettinger (ÖDP) zu einer Anfrage veranlasst. Pettinger erhielt nun von Augsburgs Bürgermeisterin Eva Weber ein Schreiben mit der Antwort des Flughafens und des Luftfahrtamtes Südbayern.
Die Frage ob und wer seitens der Stadt Augsburg Einfluss genommen hat, um die Ausnahmegenehmigung beim Luftamt zu befördern, bleibt unbeantwortet. Der FCA hatte sich bei der Stadt für die Unterstützung seines Ansinnens öffentlich bedankt. Vom Luftfahrtamt Südbayern wurde mitgeteilt, dass eine Einbindung der betroffenen Gebietskörperschaften gesetzlich nicht vorgesehen sei, aber sowohl Stadt Augsburg als auch die Gemeinde Affing von der Genehmigung in Kenntnis gesetzt worden seien.
“Nachdem auch mich keinerlei Beschwerden von Anliegern erreicht haben, nehme ich an, dass sich die Flughafenanrainer mit der aktuellen Lärmsituation abgefunden haben. Ich werde aber weiterhin ein Auge auf die laufende Genehmigungspraxis am Flughafen Augsburg haben”, so Pettinger in seinem heutigen Statement.