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Mittwoch, 08.05.2024 - Jahrgang 16 - www.daz-augsburg.de

Eilmeldung: Gustl Mollath kommt frei

Oberlandesgericht Nürnberg ordnet Wiederaufnahme des Verfahrens an.

Nach sieben Jahren in der forensischen Psychiatrie wird Gustl Mollath am heutigen Nachmittag „sein Gefängnis“ verlassen. Das Oberlandesgericht Nürnberg beschloss die Wiederaufnahme des Verfahrens. Das Gericht kassierte am heutigen Dienstag die Entscheidung des Landgerichts Regensburg. Mollath hat nach Aussagen seines Anwalts Gerhard Strate „sehr erfreut darauf reagiert”. Ausschlaggebend für die Wiederaufnahme ist ein Dokument, das Mollaths Frau im Jahre 2003 Verletzungen attestierte. Dieses Attest ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg eine „unechte Urkunde“. Unecht ist eine Urkunde, wenn sie auf einen Aussteller hinweist, von dem sie tatsächlich nicht stammt. Dies sei bei diesem Attest der Fall, obwohl, wenn auch kaum erkennbar, der Unterzeichner mit „i.V.“ (in Vertretung) zeichnete. Das Landgericht Regensburg deklarierte das Attest noch als „echte Urkunde“. Der Unterzeichner sei ein berechtigter Vertreter seiner Mutter gewesen, und das Dokument habe mit dem Zusatz „i.V.“ auch angegeben, dass es vertretungsweise ausgestellt wurde.