Durch Augsburg schweben – Bundesrat verabschiedet Lex „Segway“
Die einachsigen Elektroroller des Fabrikats Segway dürfen bald legal am Straßenverkehr teilnehmen. Der Bundesrat hat am 10. Juli 2009 der „Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr“ zugestimmt.
Vier Jahre lang wurde an der Verordnung gearbeitet. Einen ersten Pilotversuch gab es 2005 im Saarland. Für die elektronischen Roller, die durch Gewichtsverlagerung gesteuert werden, wurde eigens eine neue Fahrzeugklasse „elektronische Mobilitätshilfe“ geschaffen. Die „eMos“ dürfen künftig auf Radwegen verkehren. Sind keine Radwege vorhanden, darf innerorts auf der Straße gefahren werden. Außerorts darf nur auf Rad- und Feldwegen gefahren werden, Straßen sind tabu. Abweichend davon können Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen für das Fahren auf anderen Verkehrsflächen genehmigen. Das entsprechende Verkehrszeichen gibt es aber noch nicht.
Auch in Augsburg sind bereits Segways unterwegs, bisher mit Ausnahmegenehmigung. So bietet die Regio Augsburg Tourismus GmbH seit Mai in Zusammenarbeit mit der Firma „Seg Erlebnis“ Stadtführungen mit den futuristischen Fahrzeugen an. Die 1,5-stündigen eMo-Stadtrundfahrten – inklusive 20-minütiger Einweisung – finden einmal monatlich statt und starten am Rathausplatz. Dazu gibt es Hörmaterial via „i-Guide“.
Wer selbst mit der Anschaffung eines Segways liebäugelt, muss tief in die Tasche greifen: Gut 7.000 Euro kostet der elektronische Roller des 21. Jahrhunderts.
» Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr (pdf)
Die wichtigsten Regelungen für eMos:
- Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h
- Gesamtbreite von nicht mehr als 0,7 m
- gültiges Versicherungskennzeichen („Moped-Kennzeichen“)
- Bremse, die mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s erreicht
- Scheinwerfer vorne (weißes Licht)
- Schlussleuchte (rotes Licht)
- Glocke
- keine Fahrerlaubnis erforderlich, jedoch muss man 15 Jahre alt und zum Führen eines Mofas berechtigt sein
- keine Helmpflicht